Endlich: Landesprogramm gegen Rechtsextremismus auch in Thüringen

Bis dato ist Thüringen das einzige Bundesland, das noch kein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus verabschiedet hat. Doch der Regierungdswechsel hat an der Stelle für Bewegung gesorgt. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der konstituierenden Sitzung des Landtags wurde vereinbart, ein solches Programm auf den Weg zu bringen. Ziel ist Rechtsextremismus sowie Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus kraftvoll entgegenzutreten, die Integration ethnisch und kulturell vielfältiger Bevölkerungsgruppen zu fördern, die demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte zu stärken, um das friedliche Zusammenleben aller in Thüringen lebender Menschen zu gewährleisten. Dazu sind klare Ziele und koordinierte Maßnahmen nötig.

Nun gilt es, diesen Plan umzusetzen und das Programm zu entwickeln. Einen Vorteil hat Thüringen auf Grund seiner Schlusslichtposition nun: Bei der Konzipierung kann auf Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung verschiedener Projekte, deren Wirkung und auch Kosten zurückgegriffen werden.

Daher lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Februar ExpertInnen aus anderen Bundesländern zu einer Debatte um die Ausgestaltung eines Thüringer Landesprogramms ein. Das Ganze findet bei Radio F.R.E.I. in der Gotthardtstraße 21 in Erfurt statt. Das Programm beginnt 13:30 Uhr. Mit dabei ist unter anderem Prof. Roland Roth, der auch an der Evaluation des Berliner Landesprogramms beteiligt war.

Neben den geladenen Rednern sind darüber hinaus alle interessierten BürgerInnen eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen - selbstverständlich kostenfrei - und sich insbesondere an der Diskussion im zweiten Teil aktiv zu beteiligen, Erfahrungen und Ansichten in Bezug auf Rechtsextremismus auszutauschen und so ein Stück weit auch an der Gestaltung des Thüringer Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitzuwirken.

Piraten gründen Kreisverband Erfurt

Am Samstag, den 23.01.2010, haben die Piraten den Kreisverband Erfurt gegründet, den zweiten in Thüringen. André Bernhardt wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt, Peter Städter zu seinem Nachfolger.

Der erste Thüringer Kreisverband hatte sich bereits im August 2009 in Jena gegründet, nur zwei Monate, nachdem die Piraten in Thüringen an Land gegangen waren. Aktuell hat die Piratenpartei lt. eigenen Angaben bereits 227 Mitglieder in Thüringen (Stand: 20.01.2010).

Und nicht nur die Mitgliederzahlen der seit 2006 bestehenden Nischenpartei wachsen, sondern auch das Themenspektrum. Waren die Hauptthemen anfangs konzentriert auf die Bereiche Bürgerrechte, Datenschutz und Urheberrecht, so haben sich die Piraten nun auch das Thema Bildung groß auf ihre Fahnen geschrieben. Die Bundespartei hat das Recht auf freien Zugang zu Bildung für jeden Bürger mittlerweile explizit auf die Liste ihrer politischen Ziele gesetzt. Und der Landesverband Thüringen unterstützt das Thüringer Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik. Im Grundsatzprogramm der Partei vom 10.09.2006 sucht man das Thema noch vergebens.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sie sich weiteren Themenfeldern öffnen und welchen Platz sie in der Parteienlandschaft der Bundesrepublik in Zukunft einnehmen werden. Doch eines dürfte als sicher gelten: Politisch und gesellschaftlich unterschätzen sollte man die Piraten keinesfalls.

Gefahr einer Klagewelle in Thüringen?

Nach monatelangem Verhandeln und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und mit Elternverbänden und Bürgerinitiativen liegt nun der Entwurf der CDU-SPD-Koalition zur Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes nun auf dem Tisch.

Die wesentliche Änderungen sind nach den massiven Einsparungen der letzten Jahre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, sieht man vom Fortbestehen des Landeserziehungsgeldes (Herdprämie) ab, schließlich legt die frühkindliche Erziehung den Grundstein für künftige Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf soll ausgeweitet, die Elternmitwirkung gestärkt, die Anforderungen an die Räunlichkeiten ausgeweitet, die Entlohnung der ErzieherInnen verbessert und die Weiterbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Des Weiteren sollen der Betreuungsschlüssel verbessert werden, d.h. die Gruppengröße verringert und die Zahl der ErzieherInnen im Land erhöht werden.

Zudem soll mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehen.

Dies setzt natürlich voraus, dass dieser Anspruch mit den vorhandenen Kapazitäten auch erfüllt werden kann. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs dies mit berücksichtigen und der Rechtsanspruch nicht verfrüht Gesetz wird. Denn dann könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen, die erstens zu Kosten führt, und zweitens niemandem hilft, denn im Zweifel haben dann die Eltern das Nachsehen, die ihren gesetzlich garantierten Anspruch nicht einklagen, und nicht zeitnah einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten.

Dennoch wird wohl die Bürgerinitiative Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen das bereits eingeleitete Volksbegehren mit Start am 10.02.2010 fortsetzen. Der Grund dürfte sein ,dass nicht alle eingebrachten Forderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden und die Familienoffensive laut eigener Angaben in keinster Weise zu Kompromissen und/ oder Abstrichen bereit ist.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?

Verschwendung von Steuergeldern auch in Thüringen

Die Verhandlungen über den Landeshaushalt Thüringen sind noch nicht abgeschlossen, die höchste Neuverschuldung des Freistaates aber gilt als ausgemacht. Die Kommunen sind klamm, finanzielle Planungssicherheit ist für sie derzeit in weite Ferne gerückt (Ende Januar will sich die Koalition mit dem Haushalt für 2010 beschäftigen!), Sparzwänge und angekündigte Kürzungen der Finanzzuwendungen seitens der Kommunen haben schon zahlreiche Vereine und Verbände in Thüringen in helle Aufruhr versetzt und Proteste ausgelöst.

Dies alles hält jedoch die neue Regierung durchaus nicht davon ab, aus Gründen der Eitelkeit, Kräftemessen und Demonstration von neuer Macht Steuergelder zum Fenster hinaus zu schmeißen. Illustratives Beispiel: Die Umbenennung des

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

in

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage seitens zweier FDP-Politiker über Sinn und Kosten dieser Maßnahme erscheint wenig überzeugend und läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass die neue Bezeichnung die Schwerpunkte des Ministeriums klarer herausstellt. Aha!

Naja, und nebenbei wird in selbstverständlicher Art und Weise erwähnt, dass sich die Kosten für diese Umbenennung auf 5600 Euro (für Neugestaltung von Schildern, Stempeln und Siegel) plus x Euro für die noch vorzunehmenden Veränderungen elektronischer Dokumentvorlagen, die noch nicht kalkuliert werden können, belaufen. Keine kritische Auseinandersetzung mit der Frage der Rechtfertigung oder Angemessenheit dieser Aufwendungen, v.a. vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Bundeslandes. Nicht einmal die Opposition hatte eine Chance, diesen Vorgang zu verhindern, denn die Zuständigkeit obliegt in diesem Fall allein dem Wirtschaftsminister, Matthias Machnig (SPD) . Das ist schon ein wenig deprimierend, und zeigt, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern dem gemeinen Politiker keineswegs in die Wiege gelegt wird.

Beim Winterdienst an Rollstuhlfahrer denken

Ein bisschen scheinheilig, zumindest aber in zeitlicher Hinsicht merkwürdig erscheint die gestrige Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt von Montag, den 11.01.2010, nachzulesen auf der Homepage der Stadt.

Sie beinhaltet eine Mahnung, angeregt vom Behindertenbeauftragten (des Landes Thüringen?), und richtet sich an alle Hauseigentümer bzw. Hausmeisterbeauftragte, bei der Räumung der Schneemassen an Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Menschen mit Kinderwagen zu denken, v.a. im Bereich von Bordsteinen und Straßenkreuzungen.

DAS WIRD AUCH ZEIT! Wobei nicht nur die Hausmeister in Erfurt einen derartigen Hinweis benötigen, sondern v.a. die Stadtverwaltung selbst!

Denn alle Personen, die zum o.g. Personenkreis zählen, hatten seit Mitte letzter Woche in der Innenstadt kaum eine Chance, hürdenfrei von A nach B zu gelangen, ganz zu schweigen vom Überqueren der Straßenbahnschienen oder vom Einsteigen in die Straßenbahn. V.a. am Wochenende war das Schneebergechaos perfekt. Für dessen Beseitigung auf den Bahnschienen und auf dem Anger dürfte wohl die Stadt selbst zuständig sein – nicht die Hausmeister. Aber das hat die Stadt wohl erst gestern, Montag den 11.01.2010, gemerkt, zumindest zufällig mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung begannen erst die Räumaktionen in der Innenstadt. Bis Montag Früh dachte man als Bürger ja bereits, die Stadt hätte alle Räumfahrzeuge und Schneeschieber veräußert.

Hatte der Behindertenbeauftragte der Stadt die Beseitigung dieser untragbaren Zustände tatsächlich erst gestern früh öffentlich angemahnt? Oder war er bis Sonntag im verlängerten Jahreswechselurlaub, oder hat die Stadt die Veröffentlichung der Mitteilung nur solang zurückgehalten, bis sie selbst tatsächlich, mit einigen Tagen Verzug im Innenstadtbereich tätig wurde?

Wie dem auch sei, dass die Innenstadt mehrere Tage quasi kaum passierbar war – weder zu Fuß, noch mit dem Rad (Stichwort: Fahrradfreundliche Stadt) noch auf vier Rädern – steht jedenfalls einer Landeshauptstadt schlecht zu Gesicht.

Achtung Internetbetrug in Erfurt!

Wir sind eine Gruppe von Geschädigten die im Internetportal electromakt24.de Waren bestellt haben und bisher weder Geld noch Waren gesehen haben. Und suchen deshalb im Zusammenhang mit dem Portal ELECTROMARKT24.DE und dessen Geschäftsführer NICOLAS CASTILLO aus Erfurt Domsrt. 1a (angebliche Anschrift) Informationen über den jetzigen Aufenthaltsort der Person und weitere Betroffene. Über sachdienlichen Hinweise sind wir dankbar.
Meldet euch bitte im Aisha-Blog.

aisha-blog.1on.de/archives/109-httpelectromarkt24.de.html

Neue ''AG'' gegen Rechts

Thüringen soll ab sofort eine Arbeitsgruppe der Innenminister zur NPD leiten. Das haben die Beteiligten auf der Innenministerkonferenz ( IMK) in Bremen, die vom 2.-4.12. stattfand, beschlossen. Es soll hierbei nicht darum gehen, ein die Aussichten eines neuerlichen Verbotsverfahrens auszuloten oder ein solches anzustrengen, sondern der Fokus ist die Parteienfinanzierung der NPD. Wie jede Partei erhält auch die NPD staatliche, d.h. aus Steuereinnahmen des Bundes generierte Mittel. Und es ist kein Geheimnis, dass dies den Großteil der Finanzen dieser Partei ausmacht, da sie weder über zahlreiche Mitglieder (wenngleich immer noch zu viele) noch über edle Spender verfügt. Aber es ist in sich schon ein Widerspruch, dass ein demokratisch organisierter Staat Vereinigungen, die offen gegen demokratische Normen und Werte kämpfen, finanziert und damit auch deren Werbemaßnahmen um neue Mitglieder. Des Weiteren sollen die Konsequenzen und eventuell sich neu auftuenden rechtlichen Möglichkeiten gegen die Parteienfinanzierung der NPD auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.2009 überprüft werden, das das Verbot einer Rudolf-Hess-Veranstaltung in Wunsiedel bestätigt hat.

Daher ist die neuerliche Initiative, diesmal auf Vorschlag des neuen thüringischen Innenministers Peter Hubert, nur zu begrüßen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Initiative nicht die erste ihrer Art ist. Es gab in den letzten Jahren auf den regelmäßig stattfindenden IMKs immer wieder Vorstöße einzelner Innenminister oder eben AGs zu diesem Thema, sei es ein generelles Verbot der NPD oder die Kürzung der öffentlichen Zuwendungen, die allerdings bis jetzt nichts an der beschriebenen Sachlage bzgl. der Finanzierung geändert haben. Und das, obwohl sie von allen demokratischen Parteien seit Jahren bemängelt wird. Alle sind sich im Grundsatz darin einig, dass die Ziele der NPD und damit die Partei verfassungswidrig sind. Vor dem Hintergrund ist es erstaunlich, dass noch keine Ergebnisse erzielt wurden, denn selbst eine Grundgesetzänderung, die manche als Gegenargument ins Felde führen, sollte bei den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen keine unüberwindbare Hürde darstellen.

Insofern bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass der Regierungswechsel in Thüringen mit einem Staatrechtsprofessor als neuem Innenminister frischen Schwung in die Arbeitsgruppendynamik der Innenminister und -senatoren der Länder bringt und in den kommenden Wochen und Monate tatsächlich Ergebnisse produziert werden.