Bildungspolitik

Gefahr einer Klagewelle in Thüringen?

Nach monatelangem Verhandeln und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und mit Elternverbänden und Bürgerinitiativen liegt nun der Entwurf der CDU-SPD-Koalition zur Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes nun auf dem Tisch.

Die wesentliche Änderungen sind nach den massiven Einsparungen der letzten Jahre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, sieht man vom Fortbestehen des Landeserziehungsgeldes (Herdprämie) ab, schließlich legt die frühkindliche Erziehung den Grundstein für künftige Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf soll ausgeweitet, die Elternmitwirkung gestärkt, die Anforderungen an die Räunlichkeiten ausgeweitet, die Entlohnung der ErzieherInnen verbessert und die Weiterbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Des Weiteren sollen der Betreuungsschlüssel verbessert werden, d.h. die Gruppengröße verringert und die Zahl der ErzieherInnen im Land erhöht werden.

Zudem soll mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehen.

Dies setzt natürlich voraus, dass dieser Anspruch mit den vorhandenen Kapazitäten auch erfüllt werden kann. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs dies mit berücksichtigen und der Rechtsanspruch nicht verfrüht Gesetz wird. Denn dann könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen, die erstens zu Kosten führt, und zweitens niemandem hilft, denn im Zweifel haben dann die Eltern das Nachsehen, die ihren gesetzlich garantierten Anspruch nicht einklagen, und nicht zeitnah einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten.

Dennoch wird wohl die Bürgerinitiative Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen das bereits eingeleitete Volksbegehren mit Start am 10.02.2010 fortsetzen. Der Grund dürfte sein ,dass nicht alle eingebrachten Forderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden und die Familienoffensive laut eigener Angaben in keinster Weise zu Kompromissen und/ oder Abstrichen bereit ist.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?

Sonderrolle in der Gesellschaft: Die Studierenden?!

Der derzeit laufende Bildungsstreik in Deutschland, der überraschend intensiv nun doch auch in Erfurt angekommen ist, hat ohne Zweifel seine Berechtigung. Viele der angeprangerten Umstände sind objektiv betrachtet tatsächlich Missstände, die behoben, zumindest aber doch angegangen werden müssen: Ein Schulsystem, dass von Beginn an in einem Maße sozial segregiert, dass über dem Durchschnitt der westlichen Industrieländer liegt. Ein völlig an ihren ursprünglich propagierten Zielen gescheiterte Reform des europäischen Hochschulsystems. Auch die mangelnde Versorgung mit KiTa-Plätzen in weiten Teilen der Republik gehört dazu, denn Bildung beginnt weit vor der Schule. Die wesentlichen Grundlagen für die Fähigkeit in der Schule zu lernen, sich zu bilden und gebildet zu werden, werden früh gelegt. Viele der
Forderungen der Erfurter Bildungsstreiker sind daher gerechtfertigt.

Dennoch: Einige Forderungen der protestierenden Studenten führen auch zu einem faden Beigeschmack. Wieder einmal tut sich die Frage auf, warum Studenten (natürlich nicht alle) für sich reklamieren, was dem großen Rest der Bevölkerung auch verwehrt ist. Worauf beruht das Selbstverständnis vieler Studenten, einen Sonderstatus zu besitzen?

Sicherlich, man darf es mit der vielfach betitelten Ökonomisierung der Bildung und den Leistungsdruck im Sinne maximaler Effizienz nicht zu weit treiben – völlig d’accord (wenngleich sich dieses Phänomen in der jüngsten Zeit nicht nur im Bildungssektor fortpflanzt und zu krank machenden Wucherungen führt!)- aber doch auch nicht mit einem Anspruch auf ein Leben in Müßiggang und Bequemlichkeit?
Auf welcher vernünftigen Grundlage beruht bspw. die Forderungen einiger bayrischer Studenten auf Lerngeld, quasi eine Ausbildungsvergütung? Nicht einmal alle tatsächlich Auszubildenden beziehen ein Lehrlingsgehalt, und diejenigen, die ein solches bekommen, bekommen dies nicht für den schulischen Anteil in ihrer Ausbildung, sondern für die konkrete Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb! Schüler bekommen im Übrigen ebenso wenig Lerngeld wie Personen, die sich an der VHS weiterbilden. Viele Berufstätige müssen ihre Weiterbildungsmaßnahmen sogar (z.T.) aus eigener Tasche zahlen, so z.B. die Meisterausbildung.

Dieser Anspruch scheint an Selbstgefälligkeit kaum zu toppen, aber ein Erfurter Vertreter der Jungen Union – wichtiger Hinweis: selbst noch Student! - schafft es: Mit der Forderung auf Abschaffung der Anwesenheitskontrolle an Universitäten!
Als probates Mittel gegen überfrachtete Seminarpläne kann dies wohl keineswegs herhalten. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in mindestens der Hälfte der Veranstaltungen diese Kontrolle gar nicht stattfindet und Studenten doch in ihrer privaten Zeitplanung bereits sehr flexibel sind. Allen schulpflichtigen Kindern und berufstätigen Erwachsenen bleibt dieser Komfort verwehrt.

Mit welcher Berechtigung also beanspruchen Studenten eine solche Sonderbehandlung für sich?

Erster bildungspolitischer Beschluss der Neuen Landesregierung in spe?

Die Thüringer Studenten haben eventuell nächstes Semester wieder etwas mehr Geld in der Tasche. Es besteht die Möglichkeit, dass ab dem Sommersemester der Verwaltungskostenbeitrag von 50 €, den die noch geschäftsführend tätige CDU-Landesregierung zum Wintersemester 2007/08 eingeführt hat, abgeschafft wird.

Die CDU hat sich innerhalb der eigenen Reihen darauf geeinigt, als Entgegenkommen für die SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen. Hintergrund ist neben Zugeständnissen an den potentiellen Koalitionspartner allerdings sicherlich auch die vielfach bemängelte Zweckentfremdung des zusätzlichen Beitrags, der de facto, in zumindest einigen Einrichtungen, nicht für die Verwaltung, sondern für die längere Öffnung der Bibliothek, zur Finanzierung von Online-Einschreibeverfahren, zum Ausbau der W-LAN-Versorgung o.ä. verwendet wurde bzw. wird. Die 50% des Beitrages, die an das Bundesland Thüringen gehen, dienen ebenfalls nicht zwingend direkt den Hochschulen, da sie unbestimmt in den Landesetat fließen. Daher wurden seit 2008 mehrfach zu Boykott-Veranstaltungen und Demonstrationen aufgerufen sowie sogar mehrere Gerichtsverhandlungen in dieser Sache geführt. Wenngleich kein Thüringer Gericht die Unrechtmäßigkeit der Erhebung des Beitrags festgestellt hat, dürfte der so zum Ausdruck gebrachte Unmut und erzeugte öffentliche Druck die Entscheidung innerhalb der CDU mit beeinflusst haben, ebenso wie die Kehrtwende anderer Bundesländer, die ehemals eingeführte Studiengebühren wieder abschaffen.

Ob allerdings die Entscheidung innerhalb der CDU in dieser Sache überhaupt relevant ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Denn noch kann sich niemand sicher sein, dass Thüringen in nächster Zeit tatsächlich von einer großen Koalition regiert wird.