Demokratie

Endlich: Landesprogramm gegen Rechtsextremismus auch in Thüringen

Bis dato ist Thüringen das einzige Bundesland, das noch kein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus verabschiedet hat. Doch der Regierungdswechsel hat an der Stelle für Bewegung gesorgt. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der konstituierenden Sitzung des Landtags wurde vereinbart, ein solches Programm auf den Weg zu bringen. Ziel ist Rechtsextremismus sowie Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus kraftvoll entgegenzutreten, die Integration ethnisch und kulturell vielfältiger Bevölkerungsgruppen zu fördern, die demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte zu stärken, um das friedliche Zusammenleben aller in Thüringen lebender Menschen zu gewährleisten. Dazu sind klare Ziele und koordinierte Maßnahmen nötig.

Nun gilt es, diesen Plan umzusetzen und das Programm zu entwickeln. Einen Vorteil hat Thüringen auf Grund seiner Schlusslichtposition nun: Bei der Konzipierung kann auf Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung verschiedener Projekte, deren Wirkung und auch Kosten zurückgegriffen werden.

Daher lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Februar ExpertInnen aus anderen Bundesländern zu einer Debatte um die Ausgestaltung eines Thüringer Landesprogramms ein. Das Ganze findet bei Radio F.R.E.I. in der Gotthardtstraße 21 in Erfurt statt. Das Programm beginnt 13:30 Uhr. Mit dabei ist unter anderem Prof. Roland Roth, der auch an der Evaluation des Berliner Landesprogramms beteiligt war.

Neben den geladenen Rednern sind darüber hinaus alle interessierten BürgerInnen eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen - selbstverständlich kostenfrei - und sich insbesondere an der Diskussion im zweiten Teil aktiv zu beteiligen, Erfahrungen und Ansichten in Bezug auf Rechtsextremismus auszutauschen und so ein Stück weit auch an der Gestaltung des Thüringer Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitzuwirken.

Neue ''AG'' gegen Rechts

Thüringen soll ab sofort eine Arbeitsgruppe der Innenminister zur NPD leiten. Das haben die Beteiligten auf der Innenministerkonferenz ( IMK) in Bremen, die vom 2.-4.12. stattfand, beschlossen. Es soll hierbei nicht darum gehen, ein die Aussichten eines neuerlichen Verbotsverfahrens auszuloten oder ein solches anzustrengen, sondern der Fokus ist die Parteienfinanzierung der NPD. Wie jede Partei erhält auch die NPD staatliche, d.h. aus Steuereinnahmen des Bundes generierte Mittel. Und es ist kein Geheimnis, dass dies den Großteil der Finanzen dieser Partei ausmacht, da sie weder über zahlreiche Mitglieder (wenngleich immer noch zu viele) noch über edle Spender verfügt. Aber es ist in sich schon ein Widerspruch, dass ein demokratisch organisierter Staat Vereinigungen, die offen gegen demokratische Normen und Werte kämpfen, finanziert und damit auch deren Werbemaßnahmen um neue Mitglieder. Des Weiteren sollen die Konsequenzen und eventuell sich neu auftuenden rechtlichen Möglichkeiten gegen die Parteienfinanzierung der NPD auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.2009 überprüft werden, das das Verbot einer Rudolf-Hess-Veranstaltung in Wunsiedel bestätigt hat.

Daher ist die neuerliche Initiative, diesmal auf Vorschlag des neuen thüringischen Innenministers Peter Hubert, nur zu begrüßen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Initiative nicht die erste ihrer Art ist. Es gab in den letzten Jahren auf den regelmäßig stattfindenden IMKs immer wieder Vorstöße einzelner Innenminister oder eben AGs zu diesem Thema, sei es ein generelles Verbot der NPD oder die Kürzung der öffentlichen Zuwendungen, die allerdings bis jetzt nichts an der beschriebenen Sachlage bzgl. der Finanzierung geändert haben. Und das, obwohl sie von allen demokratischen Parteien seit Jahren bemängelt wird. Alle sind sich im Grundsatz darin einig, dass die Ziele der NPD und damit die Partei verfassungswidrig sind. Vor dem Hintergrund ist es erstaunlich, dass noch keine Ergebnisse erzielt wurden, denn selbst eine Grundgesetzänderung, die manche als Gegenargument ins Felde führen, sollte bei den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen keine unüberwindbare Hürde darstellen.

Insofern bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass der Regierungswechsel in Thüringen mit einem Staatrechtsprofessor als neuem Innenminister frischen Schwung in die Arbeitsgruppendynamik der Innenminister und -senatoren der Länder bringt und in den kommenden Wochen und Monate tatsächlich Ergebnisse produziert werden.