Familienpolitik

Familienzentrum am Anger - Quo vadis?

Im Zuge der Sparzwänge, denen die Stadt Erfurt auf Grund der Wirtschaftskrise ausgesetzt ist, soll nun das Familienzentrum am Anger geschlossen werden. Statt dessen gibt es wohl Pläne von politischer Seite, das Stadtteilzentrum in der Moskauer Straße zu einem Familienzentrum auszubauen. Dieses Stadtgebiet gehört ohne Zweifel zu den sozialen Brennpunkten der Stadt und entsprechende Angebote dort sind zu begrüßen.

Dennoch muss zunächst einmal Geld investiert werden, um ein Familienzentrum dort aufzubauen, Geld, das ja momentan an allen Ecken und Enden fehlt. Zudem kann es kein Argument dafür sein, das seitens der BürgerInnen sehr gut angenommene Familienzentrum am Anger völlig zu schließen. Außerdem haben die MitarbeiterInnen selbst ein Sparkonzept ausgearbeitet, das jedoch keine weitere Beachtung in der Stadtverwaltung fand.

Deshalb wird das Team des Familienzentrums Anger eine Protestaktion durchführen. Diese findet am Mittwoch, den 3.03.2010 statt. Treffpunkt ist 16 Uhr am FamilienZentrum am Anger, Anger 8. Von dort aus erfolgt eine Demonstration zum Rathaus mit Kundgebung.

Die Organisatorinnen bitten um Unterstützung durch zahlreiche Erfurter und Erfurterinnen, um diesem wichtigen Anliegen genügend Gehör in der Stadtverwaltung zu verschaffen. Denn eines ist klar: Ist das Familienzentrum am Anger einmal geschlossen, wird es dies auch in Zukunft bleiben, selbst wenn das Stadtsäckel in zwei, drei Jahren wieder besser gefüllt sein sollte.

Gefahr einer Klagewelle in Thüringen?

Nach monatelangem Verhandeln und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und mit Elternverbänden und Bürgerinitiativen liegt nun der Entwurf der CDU-SPD-Koalition zur Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes nun auf dem Tisch.

Die wesentliche Änderungen sind nach den massiven Einsparungen der letzten Jahre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, sieht man vom Fortbestehen des Landeserziehungsgeldes (Herdprämie) ab, schließlich legt die frühkindliche Erziehung den Grundstein für künftige Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf soll ausgeweitet, die Elternmitwirkung gestärkt, die Anforderungen an die Räunlichkeiten ausgeweitet, die Entlohnung der ErzieherInnen verbessert und die Weiterbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Des Weiteren sollen der Betreuungsschlüssel verbessert werden, d.h. die Gruppengröße verringert und die Zahl der ErzieherInnen im Land erhöht werden.

Zudem soll mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehen.

Dies setzt natürlich voraus, dass dieser Anspruch mit den vorhandenen Kapazitäten auch erfüllt werden kann. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs dies mit berücksichtigen und der Rechtsanspruch nicht verfrüht Gesetz wird. Denn dann könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen, die erstens zu Kosten führt, und zweitens niemandem hilft, denn im Zweifel haben dann die Eltern das Nachsehen, die ihren gesetzlich garantierten Anspruch nicht einklagen, und nicht zeitnah einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten.

Dennoch wird wohl die Bürgerinitiative Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen das bereits eingeleitete Volksbegehren mit Start am 10.02.2010 fortsetzen. Der Grund dürfte sein ,dass nicht alle eingebrachten Forderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden und die Familienoffensive laut eigener Angaben in keinster Weise zu Kompromissen und/ oder Abstrichen bereit ist.