Hochschule

Begrüßungsgeld für Erfurter Studenten

Trotz aller Sparanstrengungen der Stadt Erfurt und kursierender Gerüchte vor Beschluss des Haushalts 2010 wurde der Semesterzuschuss nun doch nicht vollends gestrichen. Seit einigen Jahren wurde Studenten der Universität und der Fachhochschule Erfurts pro Semester ein Geldbetrag ausgezahlt, sofern sie von außerhalb kamen und ihren ersten Wohnsitz nach Erfurt gelegt haben. Die Höhe betrug zuletzt 80 Euro. Ab dem kommenden Wintersemester wird dieser Zuschuss nun in ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro umgewandelt. Da werden Erinnerungen an 1989 wach, zumindest bei den etwas älteren Semestern.

Diese Änderung sollte sich nicht auf die Studentenzahlen auswirken, denn sicherlich entscheidet sich kein junger Mensch für die Aufnahme eines Studiums in Erfurt, weil er pro Monat 13,33 Euro von der Stadt geschenkt bekommt. Diese Maßnahme diente sowieso nie der Aufstockung der Studentenzahlen, sondern lediglich der Erhöhung der Einwohnerzahl Erfurts auf 200.000 bzw. deren Erhaltung. Studenten sollten einen Anreiz bekommen, ihren ersten Wohnsitz in Erfurt anzumelden Denn die Finanzzuweisungen des Bundeslandes an die Städte ist an die Einwohnerzahl gekoppelt und damit können 5 Einwohner mehr bares Geld wert sein.

Das Begrüßungsgeld sollte diese beabsichtigten Funktion weiterhin erfüllen, wenngleich es nun etwas niedriger ausfällt.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?