Thüringen soll ab sofort eine Arbeitsgruppe der Innenminister zur NPD leiten. Das haben die Beteiligten auf der Innenministerkonferenz ( IMK) in Bremen, die vom 2.-4.12. stattfand, beschlossen. Es soll hierbei nicht darum gehen, ein die Aussichten eines neuerlichen Verbotsverfahrens auszuloten oder ein solches anzustrengen, sondern der Fokus ist die Parteienfinanzierung der NPD. Wie jede Partei erhält auch die NPD staatliche, d.h. aus Steuereinnahmen des Bundes generierte Mittel. Und es ist kein Geheimnis, dass dies den Großteil der Finanzen dieser Partei ausmacht, da sie weder über zahlreiche Mitglieder (wenngleich immer noch zu viele) noch über edle Spender verfügt. Aber es ist in sich schon ein Widerspruch, dass ein demokratisch organisierter Staat Vereinigungen, die offen gegen demokratische Normen und Werte kämpfen, finanziert und damit auch deren Werbemaßnahmen um neue Mitglieder. Des Weiteren sollen die Konsequenzen und eventuell sich neu auftuenden rechtlichen Möglichkeiten gegen die Parteienfinanzierung der NPD auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.2009 überprüft werden, das das Verbot einer Rudolf-Hess-Veranstaltung in Wunsiedel bestätigt hat.
Daher ist die neuerliche Initiative, diesmal auf Vorschlag des neuen thüringischen Innenministers Peter Hubert, nur zu begrüßen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Initiative nicht die erste ihrer Art ist. Es gab in den letzten Jahren auf den regelmäßig stattfindenden IMKs immer wieder Vorstöße einzelner Innenminister oder eben AGs zu diesem Thema, sei es ein generelles Verbot der NPD oder die Kürzung der öffentlichen Zuwendungen, die allerdings bis jetzt nichts an der beschriebenen Sachlage bzgl. der Finanzierung geändert haben. Und das, obwohl sie von allen demokratischen Parteien seit Jahren bemängelt wird. Alle sind sich im Grundsatz darin einig, dass die Ziele der NPD und damit die Partei verfassungswidrig sind. Vor dem Hintergrund ist es erstaunlich, dass noch keine Ergebnisse erzielt wurden, denn selbst eine Grundgesetzänderung, die manche als Gegenargument ins Felde führen, sollte bei den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen keine unüberwindbare Hürde darstellen.
Insofern bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass der Regierungswechsel in Thüringen mit einem Staatrechtsprofessor als neuem Innenminister frischen Schwung in die Arbeitsgruppendynamik der Innenminister und -senatoren der Länder bringt und in den kommenden Wochen und Monate tatsächlich Ergebnisse produziert werden.

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