Schüler

Sonderrolle in der Gesellschaft: Die Studierenden?!

Der derzeit laufende Bildungsstreik in Deutschland, der überraschend intensiv nun doch auch in Erfurt angekommen ist, hat ohne Zweifel seine Berechtigung. Viele der angeprangerten Umstände sind objektiv betrachtet tatsächlich Missstände, die behoben, zumindest aber doch angegangen werden müssen: Ein Schulsystem, dass von Beginn an in einem Maße sozial segregiert, dass über dem Durchschnitt der westlichen Industrieländer liegt. Ein völlig an ihren ursprünglich propagierten Zielen gescheiterte Reform des europäischen Hochschulsystems. Auch die mangelnde Versorgung mit KiTa-Plätzen in weiten Teilen der Republik gehört dazu, denn Bildung beginnt weit vor der Schule. Die wesentlichen Grundlagen für die Fähigkeit in der Schule zu lernen, sich zu bilden und gebildet zu werden, werden früh gelegt. Viele der
Forderungen der Erfurter Bildungsstreiker sind daher gerechtfertigt.

Dennoch: Einige Forderungen der protestierenden Studenten führen auch zu einem faden Beigeschmack. Wieder einmal tut sich die Frage auf, warum Studenten (natürlich nicht alle) für sich reklamieren, was dem großen Rest der Bevölkerung auch verwehrt ist. Worauf beruht das Selbstverständnis vieler Studenten, einen Sonderstatus zu besitzen?

Sicherlich, man darf es mit der vielfach betitelten Ökonomisierung der Bildung und den Leistungsdruck im Sinne maximaler Effizienz nicht zu weit treiben – völlig d’accord (wenngleich sich dieses Phänomen in der jüngsten Zeit nicht nur im Bildungssektor fortpflanzt und zu krank machenden Wucherungen führt!)- aber doch auch nicht mit einem Anspruch auf ein Leben in Müßiggang und Bequemlichkeit?
Auf welcher vernünftigen Grundlage beruht bspw. die Forderungen einiger bayrischer Studenten auf Lerngeld, quasi eine Ausbildungsvergütung? Nicht einmal alle tatsächlich Auszubildenden beziehen ein Lehrlingsgehalt, und diejenigen, die ein solches bekommen, bekommen dies nicht für den schulischen Anteil in ihrer Ausbildung, sondern für die konkrete Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb! Schüler bekommen im Übrigen ebenso wenig Lerngeld wie Personen, die sich an der VHS weiterbilden. Viele Berufstätige müssen ihre Weiterbildungsmaßnahmen sogar (z.T.) aus eigener Tasche zahlen, so z.B. die Meisterausbildung.

Dieser Anspruch scheint an Selbstgefälligkeit kaum zu toppen, aber ein Erfurter Vertreter der Jungen Union – wichtiger Hinweis: selbst noch Student! - schafft es: Mit der Forderung auf Abschaffung der Anwesenheitskontrolle an Universitäten!
Als probates Mittel gegen überfrachtete Seminarpläne kann dies wohl keineswegs herhalten. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in mindestens der Hälfte der Veranstaltungen diese Kontrolle gar nicht stattfindet und Studenten doch in ihrer privaten Zeitplanung bereits sehr flexibel sind. Allen schulpflichtigen Kindern und berufstätigen Erwachsenen bleibt dieser Komfort verwehrt.

Mit welcher Berechtigung also beanspruchen Studenten eine solche Sonderbehandlung für sich?