Die Thüringer CDU will den Landtag verkleinern. In Anbetracht der damit einhergehenden Kostenreduktion ein begrüßenswerter Beschluß. Und tatsächlich haben auch die anderen Parteien nichts grundsätzliches gegen eine Verringerung der Zahl der Landtagsabgeordneten. Schliesslich hat sich in den letzten Jahren auch die Zahl der Thüringer verringert.
Aber der Vorschlag der CDU ist nur vordergründig bürgernah. Mit der Zahl der Abgeordneten soll auch das Ausgleichsmandat fallen. Ausgleichsmandate garantieren, dass das zahlenmäßige Verhältnis der Abgordneten den Zweitstimmen, also der Stimme für die Landeslisten der Parteien, entsprechen. Ohne Ausgleichsmandat könnte eine Partei mit durchschnittlich 41 % der Erst- und Zweitstimmen plötzlich 80 % der Abgeordneten bei einer Landtagsgröße von 66 Abgeordneten stellen. 44 Direktemandate durch die Erststimme. Ergebnisse um 40% reichen oft bereits, um ein solches zu erlangen. Sowie weitere 9 der 22 Mandate, die über die Zweitstimme vergeben werden. Insgesamt 53 Mandate von 66, also 80%. Dies ist das Doppelte des tatsächlichen Zuspruchs in der Bevölkerung und gleichzeitig auch eine verfassungsändernde Mehrheit.
An diesem Zahlenbeispiel wird deutlich, es geht nicht um eine größere Bürgernähe, sondern um eine Schwächung der kleineren Parteien FDP, Grüne, Linke und SPD.
Tatsächlich geht es hier um die Kodifizierung einer absoluten Alleinherrschaft einer Minderheit.
Das schlimme an der Sache: Die jetzige CDU-Mehrheit reicht zur Wahlgesetzänderung aus. Die CDU kann sich also auf lange Sicht ihre Macht erhalten. Einzig eine -- hoffentlich dann erfolgreiche -- Verfassungsklage kann hier eine Alleinherschaft einer einzelnen Partei verhindern, die zwar über eine relative Mehrheit verfügt, aber von der absoluten Mehrheit der Thüringer nicht gewählt wird. Wie wird das Gericht entscheiden? Für den Bürger oder die Partei?

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Kommentare
Landtagsmehrheit nicht ganz so extrem wie dargestellt
Nach Lektüre des momentanen Wahlgesetzes muß ich das Zahlenbeispiel zurücknehmen, nicht jedoch die Schlußfolgerung. Nach geltenem Recht wird von der Landesliste so lange aufgefüllt bis das richtige Verhältnis erreicht ist. Sollte eine Partei mehr Direktkandidaten haben als ihr Mandate nach Zweitstimmen zustehen, vergrößert sich die Zahl der gesamten Landtagabgeordneten um das rechte Verhältnis herzustellen.
Dies würde jedoch bei einer Abschaffung der Ausgleichsmandate nicht mehr passieren. Es wäre also möglich mit knapp 40% bei den Erstimmen jeweils den Direktkandidaten im Wahlkreis zu stellen. Erhält man in gleicher Zahl auch Zweitstimmen wäre es also nach Vorstellung der CDU möglich mit 40% Zustimming im Volk 66%, also alle 44 Direktkandidaten, im Landtag zu stellen. Die verbliebenen 22 Listenmandate gehen an die anderen Parteien. Relativ häufig wird die Zweitstimme jedoch einer kleineren Partei gegeben, deren Direktkandidat als aussichtslos gilt. Die von der CDU gewünschte Änderung kommt also in erheblichen Umfang ihr selbst zu Gute. Die kleineren Parteien und die Parteien mit weniger erfolgreichen Direktkandidaten sind im deutlichen Nachteil. Ihr Anteil an den Mandaten würde erheblich unter ihrem Zweitstimmenanteil liegen.
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