Die 34.451 Beschwerdeführer gegen die von der Bundesregierung eingeführte Vorratsdatenspeicherung -- ich einer davon -- können einen ersten Erfolg verbuchen. Dem Eilantrag zur Aussetzung des Gesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht zumindest zum Teil statt gegeben. Die gespeicherten Daten dürfen vorrest nur bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftaten verwendet werden: Eine Abfrage soll auch nur dann erlaubt sein, wenn andere Ermittlungsmethoden als aussichtlos gelten.
Da die erhobenen Daten nach einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht nur in gerade einmal 5% der untersuchten Fälle zur Aufklärung beigetragen hätten, ist dies nahezu ein Verwendungsverbot.
Eine endgültige Entscheidung steht leider erst im Herbst an. Bis dahin soll die Bundesregierung einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen.

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