Parteienfinanzierung: Mal wieder Sonderwünsche

Der letzte Wunsch nach einer Änderung der Parteienfinanzierung zu Gunsten der großen Parteien ging von der SPD aus, diesmal ist es die CDU. Die grundsätzliche Einstellung zum Staat wird aber auch von ihr geteilt: Der Staat wird als der Selbstbedienungsladen der Parteien betrachten. Aller Parteien? Nein, natürlich nicht. Nicht koalitionsfähige Parteien möchte man nicht am Kuchen beteiligen. Wenn es schon nicht mit einem Verbot gelingt, dann doch vielleicht mit einer Verfassungsänderung. Denn, und dies ist auch richtig, der Staat darf seine eigene Demontage nicht finanzieren. Verfassungsfeindliche Positionen dürfen nicht vom Staat finanziell gefördert werden. D'accord.

Allerdings dürfen auch keine gesinnungsabhängigen Sondertatbestände geschaffen werden. Wer garantierte sonst, dass es nach erfolgreicher Implementierung einer solchen Ausschlussregelung nicht auch die demokratische Opposition trifft?

Zwei Dinge fallen mir dazu noch spontan ein. Wie sind eigentlich in diesem Zusammenhang die vielen offensichtlich verfassungswidrigen, wenn man es etwas deutlicher benennen möchte, verfassungsfeindlichen Gesetzesinitiativen der letzten Zeit aus den Reihen der derzeitigen Großen Koalition zu werten? Nicht wenige Gesetze mussten in Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit unserem Grundgesetz wieder einkassiert werden. Sollte man also nicht mit der jetzt vorgebrachten Argumentation, Staatsdemontage darf nicht vom Staat finanziert werden, auch die staatliche Finanzierung von CDU und SPD streichen?

Besser noch jedoch wäre die gänzliche Streichung der unmittelbaren Finanzierung der Parteien durch den Staat. Als Ausgleich bietet sich eine Stärkung der mittelbaren Finanzierung an: eine Steigerung der steuerlichen Absetzbarkeit der Zuwendungen an Parteien von natürlichen Personen. Parteien, die in der Gesellschaft verwurzelt sind, sollten sich auch so finanzieren können.

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