Weblog von Fortuna

Familienzentrum am Anger - Quo vadis?

Im Zuge der Sparzwänge, denen die Stadt Erfurt auf Grund der Wirtschaftskrise ausgesetzt ist, soll nun das Familienzentrum am Anger geschlossen werden. Statt dessen gibt es wohl Pläne von politischer Seite, das Stadtteilzentrum in der Moskauer Straße zu einem Familienzentrum auszubauen. Dieses Stadtgebiet gehört ohne Zweifel zu den sozialen Brennpunkten der Stadt und entsprechende Angebote dort sind zu begrüßen.

Dennoch muss zunächst einmal Geld investiert werden, um ein Familienzentrum dort aufzubauen, Geld, das ja momentan an allen Ecken und Enden fehlt. Zudem kann es kein Argument dafür sein, das seitens der BürgerInnen sehr gut angenommene Familienzentrum am Anger völlig zu schließen. Außerdem haben die MitarbeiterInnen selbst ein Sparkonzept ausgearbeitet, das jedoch keine weitere Beachtung in der Stadtverwaltung fand.

Deshalb wird das Team des Familienzentrums Anger eine Protestaktion durchführen. Diese findet am Mittwoch, den 3.03.2010 statt. Treffpunkt ist 16 Uhr am FamilienZentrum am Anger, Anger 8. Von dort aus erfolgt eine Demonstration zum Rathaus mit Kundgebung.

Die Organisatorinnen bitten um Unterstützung durch zahlreiche Erfurter und Erfurterinnen, um diesem wichtigen Anliegen genügend Gehör in der Stadtverwaltung zu verschaffen. Denn eines ist klar: Ist das Familienzentrum am Anger einmal geschlossen, wird es dies auch in Zukunft bleiben, selbst wenn das Stadtsäckel in zwei, drei Jahren wieder besser gefüllt sein sollte.

Solarbranche: Subventionskürzung und Protest

Es ist schon merkwürdig. Überall im Freistaat Thüringen wehren sich Solarfirmen sowie Politiker jedweder Koleur gegen die von Bundesumweltminister geplante zusätzliche Kürzung der Subventionen von Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung von Solarstrom soll zum 1.04.2010 für Dachanlagen bzw. zum 1.07. 2010 für Freiflächenanlagen um einmalige 15% abgesenkt werden zusätzlich zur normalen Degression, die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt ist.
Carsten Schneider (SPD) nennt die Pläne völlig übereilt, nicht durchdacht und wirtschaftlich unverantwortlich. Dies sei mit unkalkulierbaren Risiken für die Unternehmen verbunden. Für Patrick Kurth, FDP, kommt die zusätzliche Kürzung zu früh und zu heftig und sei ein Investitionskiller. Petra Enders von Die Linke. sieht dadurch ein entscheidendes Standbein der Thüringer Industrie beschädigt, Katrin Göhring-Eckardt prophezeite, dies werde die Schaffung weiterer 2000 Arbeitsplätze verhindern.
Anfang Februar demonstrierten ca. 1000 Mitarbeiter verschiedener Unternehmen der Solarbranche an mehreren Standorten gegen die Kürzungen. Die Thüringische Ministerpräsidentin Lieberknecht und Wirtschaftsminister Machnig reihten sich in die Reihen der Protestler aktiv ein und sagten der Solarbranche Unterstützung zu.

Doch dies ist nicht nur ein thüringenweites, sondern ein bundesweites Phänomen. Am 4.02.2010 appellierten rund 20.000 Mitarbeiter der Branche in ganz Deutschland mit zahlreichen Kundgebungen und Protestaktionen an die Bundesregierung. Initiiert wurde der Massenprotest vom Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Doch war es genau dieser Verband, der im November vergangenen Jahres aus freien Stücken ein Angebot an die Bundesregierung gemacht hat, die Photovoltaik-Vergütung Mitte 2010 stärker als im EEG vorgesehen abzusenken. Zu BSW-Solar gehören auch alle Thüringer Solarunternehmen wie Bosch Solar, asolar GmBH, maxx-solar & energie GmbH & Co. KG, m-tec Solar Energy usw., nachzulesen auf der Homepage des Bundesverbands.

Das Angebot an die Politik beinhaltete 4,5 % zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung zum 1.07.2010. Das sind natürlich weniger als die von Röttgen geplanten 15 %. Doch hatte der Chef der Solarfirma Solarworld AG, Frank Asbeck, bereits im September 2009, also kurz vor der Bundestagswahl, eine zusätzliche Subventionskürzung um 15 % gefordert, da die Preise für Solaranlagen drastisch gefallen seien und die Unternehmen auch bei Kürzungen noch eine gute Rendite erwirtschaften würden. Im Januar betonte er noch einmal, man könne mehr als die vom BSW-Solar angebotene Kürzung von 4,5 % realisieren, sprach nun aber nur noch von 9% statt 15 %.
Die Zahlen Norbert Röttgens scheinen daher nicht völlig aus der Luft gegriffen, sie wurden ein Stück weit aus der betroffenen Branche selbst ins Spiel gebracht.

Warum nun die Solarhersteller zurückrudern und selbst gegen die vorgezogene Kürzung der Solarstrom-Förderung im Allgemeinen mobil machen, nicht nur gegen den Anteil, der ihr Angebot übersteigt, ist daher völlig unverständlich. Warum schicken die Firmen nun ihre Mitarbeiter vor die Werkstore zum Demonstrieren? Entweder hat die Branche das eigene Angebot bereits wieder vergessen, oder aber mit dieser Taktik werden weitergehende Ziele für die Solarunternehmen verfolgt, die für Außenstehende nicht sofort ersichtlich sind.
Die Unwissenheit all der Thüringer PolitikerInnen, die sich in den letzten Wochen mit den Solarfirmen solidarisiert haben um gegen die Kürzungsabsichten der Bundesregierung zu protestieren, erstaunt aber in mindestens ebenso großem Maße. Aus keiner Stellungnahme zu diesem Thema lässt sich herauslesen, dass er bzw. sie von dem Angebot des Bundesverbands der Solarwirtschaft an die Bundesregierung im November 2009 Kenntnis erlangt hat. Dies gilt für andere Landespolitiker ebenso. Allerdings beruft sich auch das Bundesumweltministerium nicht darauf bei der Verteidigung seiner Pläne. Ohne nun Verschwörungstheorien bemühen zu wollen, so scheinen doch hier einige Beteiligte ein ausgeprägtes Interesse daran zu haben, dem Bürger einige Informationen vorzuenthalten, nicht zuletzt die Solarbranche selbst. Man braucht nicht lang zu überlegen, aus welchem Grund: Es dürfte um viel Geld in diesem Spiel um Förderung erneuerbarer Energien gehen, denn warum sonst sollte die Solarbranche selbst der Politik Subventionskürzungen vorschlagen? Sicher nicht, wenn sie Nachteile davon hätte…Doch die Thüringer Politik scheint noch nicht einmal im Ansatz zu ahnen, dass hier eventuell ein Spiel im Backstage-Bereich der Bundespolitik zu Gange sein könnte.

Spannend sind folgende Fragen:

Warum weiß keiner von dem Kürzungsangebot der Solarwirtschaft von November 2009 bzw. warum erinnern sich die, die es mal wussten, nicht mehr daran? Was bezweckt die Branche mit den jetzigen Protesten? Führt sie die Politik an der Nase herum? Diese seitens der Thüringer Politik zu beantworten erscheint drängender als sich weiter in Protestrufen und Unterstützungszusagen zu üben.

Rasenheizung statt Kinderbetreuung

Dies ist ein fatales Signal der Stadtverwaltung Erfurts. Am Mittwoch hat der Finanzausschuss dem Bau der seit längerem geplanten Rasenheizung im Steigerwaldstadion zugestimmt. Kostenpunkt: 800.000 Euro. Das wäre selbst in Zeiten nicht gänzlich leergefegter Kassen kein Pappenstiel.
Doch nun, da die Finanznot die Stadt zu Sparmaßnahmen in fast allen Bereichen zwingt, ist diese Entscheidung einfach nicht mit dem gesunden Menschenverstand nachzuvollziehen. Im kulturellen und sozialen Bereich soll pauschal der Rotstift angesetzt werden, ohne etwaige Folgekosten, seien sie finanzieller Art oder die Lebensqualität betreffend, zu berücksichtigen, und hier werden eine knappe Million Euro zum Fenster hinausgeworfen. Mit welchem Argument?

Der 1.FC Rot-Weiß Erfurt spielt derzeit in der 3.Bundesliga, mit dem Ziel wieder aufzusteigen. Ob das gelingt, steht in den Sternen. In der 2. Bundesliga ist Rasenheizung Pflicht. Doch dies kann kein so dringlicher Grund für den Bau noch in diesem Jahr sein, denn erstens gibt es Ausnahmegenehmigungen, und zweitens hat Erfurt vor wenigen Jahren auch ohne beheizten Rasen in der 2. Liga gespielt.

Doch auch ein möglicher Hinweis, dass die mit einer Rasenheizung verbesserte Trainingssituation zu einem sicheren Aufstieg und dem Verbleib in der 2. Liga führen könne, und dadurch die Stadt zusätzliche Einnahmen generiert, kann nicht herhalten. Die Kosten, die der Stadt langfristig entstehen durch Schließung von Familien- und Beratungszentren, durch Kürzung von Kinderbetreuungsangeboten und Zuschüssen für kulturelle Einrichtungen und durch steigende soziale Probleme sowie durch sinkende Attraktivität der Stadt wurden bei der Erstellung der Streichliste ja auch nicht mit einkalkuliert. Dann käme man sicher an der ein oder anderen Stelle zu anderen Entscheidungen.

Und zudem lässt sich eine Investition in eine neue Rasenheizung problemlos um ein Jahr verschieben – vielleicht sieht dann die Haushaltslage wieder freundlicher aus. Doch die Schließung bspw. des Familienzentrums am Anger lässt sich nächstes Jahr nicht ohne Zusatzkosten einfach wieder rückgängig machen, zumal in der Zwischenzeit der Stadt bereits ein Jahr lang höhere Kosten, u.a. für Kinderbetreuung durch die Abschaffung der Differenzzeitenbetreuung entstanden sind. Darauf weist Michael Panse zu Recht hin.

Zudem bestehen für den Fußballverein eventuell andere Möglichkeiten, die Rasenheizung, wenn er sie denn für dringlich erforderlich hält – wobei es ja bis heute auch ohne ging – zu finanzieren, sei es über Sponsoren, die an den künftigen Erfolg der Mannschaft glauben, oder über ein Darlehen bspw. des DFB. Der stellt ja auch die Vorschriften bzgl. des Vorhandenseins einer Rasenheizung und der Dauer der Winterspielpause auf.

Sollte die Stadt jedenfalls an diesem Beschluss festhalten, und den sozialen und kulturellen Einrichtungen der Stadt im Schnitt 25 % der Zuschüsse oder mehr streichen, dafür aber 800.000 Euro in eine Rasenheizung investieren, dann kann sie sich des Unmuts der meisten Bürger sicher sein. Da bleibt nur zu hoffen, dass die CDU ihr Wort hält und dem jetzigen Haushaltsentwurf mit den unüberlegten Kürzungen im sozialen Bereich im Frühjahr tatsächlich nicht zustimmt, wie von M. Panse angekündigt.

Hauptbahnhof Erfurt: Fehlplanungen inbegriffen

Nun scheint es endgültig entschieden, wenngleich noch nicht amtlich. Die Eisenbahnunterführung des Erfurter Hauptbahnhofes wird wohl in Zukunft weiterhin für Radfahrer ein Übel bleiben, durch das sie schiebend die Planungsfehler der Stadt bei der Bahnhofsneugestaltung ausbaden müssen. Die EVAG will das Risiko möglicher Unfälle bei Freigabe der Schienenspur für Radfahrer nicht tragen. Eine Öffnung der Gehwege kommt auch nicht in Frage, obwohl dies in den ursprünglichen Planungen durchaus vorgesehen war. Doch, wie der Verkehrsbeigeordnete der Stadt, I. Mlejnek, nun gestand, hat keiner der Planer erwartet, dass der Gehweg beidseitig als Wartezone genutzt wird.

Mmh, da stellt sich die Frage, was sie denn dann erwartet haben? Immerhin sind in diesem nicht einmal 40m langen Tunnel vier Haltestellen für sechs Straßenbahnlinien und vier Buslinien angelegt. Und in aller Regel stellt der Hauptbahnhof einen Knotenpunkt für Pendler und Reisende dar. Dies nicht erwartet zu haben zeugt jedenfalls nicht gerade von herausragender Sachkompetenz.

Doch das scheint System zu haben, denn noch etwas wurde bei der Planung des Erfurter Hauptbahnhofs ‚vergessen’: Der Winter, und die Tatsache, dass dieser in Mitteleuropa durchaus mit Temperaturen unter Null Grad und Schneefall einhergehen kann. Doch die Überdachung der Gleise scheint eher Schmuck- als Nutzwerk zu sein: Heute Morgen um neun Uhr haben Angestellte Schnee geschippt, im überdachten Teil des Bahnhofs! Und die Treppe, die zu den Gleisen 3 bis 8 führt, ist seit Wochen häufiger gesperrt als dass sie ihren Zweck erfüllt – wegen Rutschgefahr! Nicht nur, dass das schmückende Dach des Bahnhofs die Schneedecke und Glatteis auf den Stufen nicht verhindert. Der Stein, aus dem die Stufen gebaut wurden, ist alles andere als rutschfest und nur für trockenes Wetter geeignet. Vor dem Hintergrund, dass eine Bahnhofstreppe zur regelmäßigen und gefahrfreien Benutzung gedacht sein sollte - auch dies ein Zeugnis von mangelnder Kompetenz. Doch zum Glück hat man die Rolltreppen nicht auch noch vergessen, da kann man die Treppenstufen problemlos für die Reisenden sperren, die sich dann auf der engen Rolltreppe stapeln. Nur dumm für den, der schnell zu seinem Zug will...
Doch Hauptsache, der Bahnhof sieht edel und mondän aus. Die Bedürfnisse und Interessen der Bürger können da schon mal zurückstehen, oder?

Endlich: Landesprogramm gegen Rechtsextremismus auch in Thüringen

Bis dato ist Thüringen das einzige Bundesland, das noch kein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus verabschiedet hat. Doch der Regierungdswechsel hat an der Stelle für Bewegung gesorgt. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der konstituierenden Sitzung des Landtags wurde vereinbart, ein solches Programm auf den Weg zu bringen. Ziel ist Rechtsextremismus sowie Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus kraftvoll entgegenzutreten, die Integration ethnisch und kulturell vielfältiger Bevölkerungsgruppen zu fördern, die demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte zu stärken, um das friedliche Zusammenleben aller in Thüringen lebender Menschen zu gewährleisten. Dazu sind klare Ziele und koordinierte Maßnahmen nötig.

Nun gilt es, diesen Plan umzusetzen und das Programm zu entwickeln. Einen Vorteil hat Thüringen auf Grund seiner Schlusslichtposition nun: Bei der Konzipierung kann auf Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung verschiedener Projekte, deren Wirkung und auch Kosten zurückgegriffen werden.

Daher lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Februar ExpertInnen aus anderen Bundesländern zu einer Debatte um die Ausgestaltung eines Thüringer Landesprogramms ein. Das Ganze findet bei Radio F.R.E.I. in der Gotthardtstraße 21 in Erfurt statt. Das Programm beginnt 13:30 Uhr. Mit dabei ist unter anderem Prof. Roland Roth, der auch an der Evaluation des Berliner Landesprogramms beteiligt war.

Neben den geladenen Rednern sind darüber hinaus alle interessierten BürgerInnen eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen - selbstverständlich kostenfrei - und sich insbesondere an der Diskussion im zweiten Teil aktiv zu beteiligen, Erfahrungen und Ansichten in Bezug auf Rechtsextremismus auszutauschen und so ein Stück weit auch an der Gestaltung des Thüringer Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitzuwirken.

Piraten gründen Kreisverband Erfurt

Am Samstag, den 23.01.2010, haben die Piraten den Kreisverband Erfurt gegründet, den zweiten in Thüringen. André Bernhardt wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt, Peter Städter zu seinem Nachfolger.

Der erste Thüringer Kreisverband hatte sich bereits im August 2009 in Jena gegründet, nur zwei Monate, nachdem die Piraten in Thüringen an Land gegangen waren. Aktuell hat die Piratenpartei lt. eigenen Angaben bereits 227 Mitglieder in Thüringen (Stand: 20.01.2010).

Und nicht nur die Mitgliederzahlen der seit 2006 bestehenden Nischenpartei wachsen, sondern auch das Themenspektrum. Waren die Hauptthemen anfangs konzentriert auf die Bereiche Bürgerrechte, Datenschutz und Urheberrecht, so haben sich die Piraten nun auch das Thema Bildung groß auf ihre Fahnen geschrieben. Die Bundespartei hat das Recht auf freien Zugang zu Bildung für jeden Bürger mittlerweile explizit auf die Liste ihrer politischen Ziele gesetzt. Und der Landesverband Thüringen unterstützt das Thüringer Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik. Im Grundsatzprogramm der Partei vom 10.09.2006 sucht man das Thema noch vergebens.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sie sich weiteren Themenfeldern öffnen und welchen Platz sie in der Parteienlandschaft der Bundesrepublik in Zukunft einnehmen werden. Doch eines dürfte als sicher gelten: Politisch und gesellschaftlich unterschätzen sollte man die Piraten keinesfalls.

Gefahr einer Klagewelle in Thüringen?

Nach monatelangem Verhandeln und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und mit Elternverbänden und Bürgerinitiativen liegt nun der Entwurf der CDU-SPD-Koalition zur Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes nun auf dem Tisch.

Die wesentliche Änderungen sind nach den massiven Einsparungen der letzten Jahre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, sieht man vom Fortbestehen des Landeserziehungsgeldes (Herdprämie) ab, schließlich legt die frühkindliche Erziehung den Grundstein für künftige Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf soll ausgeweitet, die Elternmitwirkung gestärkt, die Anforderungen an die Räunlichkeiten ausgeweitet, die Entlohnung der ErzieherInnen verbessert und die Weiterbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Des Weiteren sollen der Betreuungsschlüssel verbessert werden, d.h. die Gruppengröße verringert und die Zahl der ErzieherInnen im Land erhöht werden.

Zudem soll mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehen.

Dies setzt natürlich voraus, dass dieser Anspruch mit den vorhandenen Kapazitäten auch erfüllt werden kann. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs dies mit berücksichtigen und der Rechtsanspruch nicht verfrüht Gesetz wird. Denn dann könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen, die erstens zu Kosten führt, und zweitens niemandem hilft, denn im Zweifel haben dann die Eltern das Nachsehen, die ihren gesetzlich garantierten Anspruch nicht einklagen, und nicht zeitnah einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten.

Dennoch wird wohl die Bürgerinitiative Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen das bereits eingeleitete Volksbegehren mit Start am 10.02.2010 fortsetzen. Der Grund dürfte sein ,dass nicht alle eingebrachten Forderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden und die Familienoffensive laut eigener Angaben in keinster Weise zu Kompromissen und/ oder Abstrichen bereit ist.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?