Volksbegehren

Gefahr einer Klagewelle in Thüringen?

Nach monatelangem Verhandeln und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und mit Elternverbänden und Bürgerinitiativen liegt nun der Entwurf der CDU-SPD-Koalition zur Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes nun auf dem Tisch.

Die wesentliche Änderungen sind nach den massiven Einsparungen der letzten Jahre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, sieht man vom Fortbestehen des Landeserziehungsgeldes (Herdprämie) ab, schließlich legt die frühkindliche Erziehung den Grundstein für künftige Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf soll ausgeweitet, die Elternmitwirkung gestärkt, die Anforderungen an die Räunlichkeiten ausgeweitet, die Entlohnung der ErzieherInnen verbessert und die Weiterbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Des Weiteren sollen der Betreuungsschlüssel verbessert werden, d.h. die Gruppengröße verringert und die Zahl der ErzieherInnen im Land erhöht werden.

Zudem soll mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehen.

Dies setzt natürlich voraus, dass dieser Anspruch mit den vorhandenen Kapazitäten auch erfüllt werden kann. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs dies mit berücksichtigen und der Rechtsanspruch nicht verfrüht Gesetz wird. Denn dann könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen, die erstens zu Kosten führt, und zweitens niemandem hilft, denn im Zweifel haben dann die Eltern das Nachsehen, die ihren gesetzlich garantierten Anspruch nicht einklagen, und nicht zeitnah einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten.

Dennoch wird wohl die Bürgerinitiative Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen das bereits eingeleitete Volksbegehren mit Start am 10.02.2010 fortsetzen. Der Grund dürfte sein ,dass nicht alle eingebrachten Forderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden und die Familienoffensive laut eigener Angaben in keinster Weise zu Kompromissen und/ oder Abstrichen bereit ist.

Mehr politische Teilhabe für Bürger?

Eine Hürde ist genommen: 200.000 Unterschriften wurden vom Verein für Mehr Demokratie gesammelt. So die Meldung am Nachmittag des 19. Juli 2008. Tausend freiwillige Helfer haben vier Monat lang für niedrigere Restriktionen bei Volksbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen Unterschriften gesammelt.
Vor sieben Jahren schien die Arbeit noch einfacher; im Jahr 2000 wurde knapp 400.000 Stimmen gesammelt um überhaupt die Möglichkeit zu schaffen die Bürger direkt an der Gestaltung ihres Landes teilnehmen zu lassen. Die erschwerten Bedingungen dieses Jahr führen die Helfer auf eine spürbare Politikverdrossenheit zurück, welchen ihnen oft auf der Straße entgegen geschlagen ist.

Wir Bürger gehen alle vier Jahre wählen und haben danach keinen großartigen Einfluss mehr auf den Verlauf der Dinge. Damit geht wahrscheinlich auch ein Interessensverlust in die Politik einher. Volksbegehren könnten hierfür ein probates Mittel sein, um sich mehr mit politischen Themen auseinander zusetzen.

Jedoch ist die letzte Hürde nicht genommen. Zwar wurden die geforderten Stimmen gesammelt, jedoch geht man von einem Anteil von 10% ungültiger Stimmen aus. Diese werden erst in den kommenden Tage ausgewertet und die Initiative für mehr Demokratie hofft natürlich auf einige Unterschriftenbögen die bei den Bürgern zu Hause liegen. Es bleibt also spannend, ob die Bürger des Freistaats Thüringen bald einfachere politische Teilhaberrechte bekommen und die Zahl von bisher nur 69 (in Bayern 1.750) Bürgerbegehren steigt.

Volksbegehren: Mehr Demokratie in Thüringen wagen

Seit dem 20. März läuft ein Volksbegehren in Thüringen mit dem Ziel der Senkung der Hürden für eben dieses Element der direkten Partizipation des Bürgers am politischen Tagesgeschäft. Es gilt das Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene zu vereinfachen, denn Thüringen ist aufgrund der hohen Hürden, die höchsten in Deutschland, bundesdeutsches Schlusslicht in der Zahl der Bürgerbegehren.

Knapp 13.000 Thüringer hatten im letzten Herbst dem Volksbegehren über die erste Stufe geholfen. Notwendig für den Zulässigkeitsantrag für das Volksbegehren waren 5000 Unterschriften. Bis zum 19. Juli müssen nun 200.000 Unterschriften gesammelt werden, damit aus dem neuen Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie e.V. auch ein Gesetz werden kann.

Wird das Quorum erreicht, entscheidet der Landtag, ob es den Entwurf annehmen will oder nicht. Falls der Landtag dem Entwurf nicht zustimmt, kommt es zu einem Volksentscheid. Hier kann der Landtag auch einen Alternativvorschlag mit zur Abstimmung stellen.

Da ich uneingeschränkt für eine stärkere Einbindung der Bürger in die politischen Entscheidungen bin, kann ich nur jedem anraten, das Volksbegehren zu unterstützen. Auf der Webseite des Vereins, der das alles initierte, Mehr Demokratie e.V. findet sich hierzu ein Formular zum Herunterladen, Ausfüllen, Unterschreiben und Abschicken an die Organisatoren.