Stadtordnung

Verbote in der Erfurter Innenstadt - Stadt setzt auf Unwissenheit der Bürger

Die aufziehende Verbotskultur in Deutschland setzt sich im Kleinen fort: Seit knapp 2 Wochen untersagt die Stadt Erfurt den Konsum von Alkohol in der Innenstadt, zum Beispiel auf dem Domplatz, am Bahnhof oder in der Nähe der Krämerbrücke. Meint zumindest der unvoreingenommene Bürger zurecht bei einem Blick auf die entsprechende Pressemitteilung der Stadt.

Der Text der Verbotsverordnung liest sich hingegen etwas anders ...
"In Fußgängerbereichen (Verkehrszeichen 242) sowie im Bereich der Krämerbrücke, auf dem Domplatz, den Domstufen und auf dem Willy-Brandt-Platz ist das mit dem Verzehr von Alkohol verbundene
a) Lagern von Personengruppen oder
b) längere Verweilen einzelner Personen
untersagt. [...] Als längeres Verweilen im Sinne des Satz 1 Buchstabe b gilt in der Regel ein Aufenthalt von 15 bis 20 Minuten." (eingefügter §8a II der Stadtordnung n.F.)

Der Alkoholkonsum selbst soll nun nicht sanktioniert werden, lediglich das längere Verweilen beim Genuss von Alkohol. Damit stünde dem entspannten studentischen Feierabendbier weiterhin nichts im Wege - kennt man den richtigen Inhalt der Verordnung ... Natürlich wird niemand der Stadtverwaltung die gezielte Desinformation der Bevölkerung unterstellen wollen, wenigstens im Sinne der Rechtssicherheit ist die Informationskultur der Behörde allerdings reichlich fraglich. Nicht dass diese am Ende noch verboten wird ...

Stadtverwaltung braucht Urlaub

Auch wenn, wie zu lesen ist, auf den Fluren des Rathauses derzeit nicht allzuviel los ist schaffen es einige Mitarbeiter dennoch den Erfurtern Bürgern den Sommer zu vermiesen. Gegen den verbitterten Widerstand des Tiefbauamtes ist die sommerliche Idee eines Stadtstrandes nicht umsetzbar. Als Begründung wurde angeführt, dass ein solches Sommer-Highlight zu einer "Verschandelung des wohlkonstruierten Platzes" vor dem Theater führen würde. Das zeigt, dass das Tiefbauamt sich in seiner Rolle maßlos überschätzt. Statt Bürger und Politik zu dienen scheinen einige Mitarbeiter des Amtes an Geltungssucht zu leiden und versuchen Politik auf eigene Faust zu betreiben. Was von oberster politischer Stelle gewollt ist (OB Andereas Bausewein, SPD, plante den Stadtstrand seit März 2007) wird durch völlig unsinnigen Auflagen aus dem Tiefbauamt torpediert. Dabei könnte das Brühl gewiss ein wenig mehr Aufmerksamkeit gebrauchen.

Welcher Geist auch in anderen Teilen der Stadtverwaltung herrscht, wird sich zur Weihnachtszeit hin zeigen. Dann nämlich wird man Glühweinbuden auf dem Fischmarkt und Anger vergeblich suchen. Diese sind durch die "Biergartenverordnung" verboten worden. Auch scheint von privaten Fahrradständer mit Werbung eine besondere Gefahr auszugehen, da diese einen besonderen Sicherheitsabstand zu den Gleisen der Stadtbahn haben müssen. Wird für Fahrradzubehör geworben, scheint die Gefahr jedoch nicht so hoch zu sein, wie die Ausnahme von der Regel zeigt.

Durch Verbote wohin man schaut sollen evtl. in Zukunft einmal auftetende Probleme im Vorfeld reglementiert werden. Dass eine alle Lebensbereiche erfassende Regelung jedoch nicht möglich ist, wie die Geschichte gezeigt hat, scheint sich jedoch noch nicht zu allen in der Stadtverwaltung rumgesprochen zu haben.