Die aufziehende Verbotskultur in Deutschland setzt sich im Kleinen fort: Seit knapp 2 Wochen untersagt die Stadt Erfurt den Konsum von Alkohol in der Innenstadt, zum Beispiel auf dem Domplatz, am Bahnhof oder in der Nähe der Krämerbrücke. Meint zumindest der unvoreingenommene Bürger zurecht bei einem Blick auf die entsprechende Pressemitteilung der Stadt.
Der Text der Verbotsverordnung liest sich hingegen etwas anders ...
"In Fußgängerbereichen (Verkehrszeichen 242) sowie im Bereich der Krämerbrücke, auf dem Domplatz, den Domstufen und auf dem Willy-Brandt-Platz ist das mit dem Verzehr von Alkohol verbundene
a) Lagern von Personengruppen oder
b) längere Verweilen einzelner Personen
untersagt. [...] Als längeres Verweilen im Sinne des Satz 1 Buchstabe b gilt in der Regel ein Aufenthalt von 15 bis 20 Minuten." (eingefügter §8a II der Stadtordnung n.F.)
Der Alkoholkonsum selbst soll nun nicht sanktioniert werden, lediglich das längere Verweilen beim Genuss von Alkohol. Damit stünde dem entspannten studentischen Feierabendbier weiterhin nichts im Wege - kennt man den richtigen Inhalt der Verordnung ... Natürlich wird niemand der Stadtverwaltung die gezielte Desinformation der Bevölkerung unterstellen wollen, wenigstens im Sinne der Rechtssicherheit ist die Informationskultur der Behörde allerdings reichlich fraglich. Nicht dass diese am Ende noch verboten wird ...

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