Datenschutz

Stellungnahme der PIRATEN Thüringen zum Zensusgesetz 2011

In einer offiziellen Anfrage hat der Innenausschuss des Thüringer Landtages verschiedene außerparlamentarische Organisationen gebeten, zum Thüringer Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zensusgesetzes 2011 Stellung zu beziehen (ThürAGZensG 2011).

Im Interesse der Thüringer Bürger sind die PIRATEN Thüringen dieser Bitte gern nachgekommen.

Unser Fazit: Der Gesetzentwurf weist erhebliche Mängel auf. Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 dem Zensus klare Grenzen gesetzt hat, wird erneut versucht, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu untergraben. Der Entwurf sieht vor, umfangreiche personenbezogene Daten der Einwohner Thüringens zu erfassen und zu verarbeiten.
So werden mit der geplanten flächendeckenden Befragung von Immobilieneigentümern die Daten von rund 20% der Bevölkerung sehr detailliert ermittelt. Eine derartig ausufernde personenbezogene Datensammlung ist jedoch für eine statistische Auswertung keineswegs erforderlich und beinhaltet unkalkulierbare Risiken hinsichtlich Übermittlung, Speicherung, Schutz und Verwendung der erhobenen Daten der Bürger. In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis (§ 7 ZensG 2011) werden darüber hinaus eine Reihe von Merkmalen erhoben, welche in keinem Zusammenhang mit dem benannten Zweck des Zensus stehen. Dies betrifft weitere 10 % der Thüringer Bevölkerung. Gleichzeitig sind neutrale Aufsichtsstellen wie der Landesdatenschutzbeauftragte nur wenig gefragt. Eine unabhängige Kontrolle der Datenerfassung und -verarbeitung ist seitens des Gesetzgebers offenbar nicht erwünscht. Die Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten eines diesbezüglich geplanten Beirats bleiben nebulös und völlig unverbindlich.

Zusätzlich sind weitere Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen geplant. So ist eine "generelle Verpflichtung" und die damit mögliche zwangsweise Heranziehung eines jeden Bürgers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, als Erhebungsbeauftragter vorgesehen. Dies ist für die Erhebung von Stichproben unnötig und generell abzulehnen.

Der Zensus 2011 basiert auf einer EU-Verordnung und einem entsprechenden Bundesgesetz (ZensG 2011), wobei äußerst kritisch anzumerken ist, dass das Zensusgesetz weit über die Vorgaben der Verordnung hinausgeht und teilweise sensible personenbezogene Daten wie Religionszugehörigkeit oder gar Telefonnummern erhoben werden sollen, die mit dem ursprünglichen Zweck des Zensus rein gar nichts zu tun haben.

Die PIRATEN Thüringen stehen daher dem laufenden Zensusverfahren kritisch gegenüber und lehnen den aktuellen Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung als unzureichend ab. Weitreichende Nachbesserungen sind im Interesse der Thüringer Bürger dringend erforderlich.

Der Staats-PIN

Diese Tage bekamen alle Erfurter Bürger Post vom Bundessteueramt. Nein, die Einwohner der Landeshauptstadt sind natürlich nicht kollektive Steuerbetrüger, sondern man bekam seine "persönliche Identifikationsnummer" zugestellt - abgekürzt "PIN" wie bei der Bank. Vorsorglich, denn man könnte ja vielleicht ein Hinterzieher werden ... ?

Deutschland wird durchnummeriert - aber zu welchem Zweck? Die Behörde gibt eine Vereinfachung der Einkommensteuererklärung an. "Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig", liest man und freut sich, die aktuellsten Erfolgsmeldungen des deutschen Datenschutzes im Hinterkopf. Noch mutet die Idee vielleicht komisch an. Der Spaß hört auf, wenn man um die zahlreichen Probleme und Konsequenzen, wie einer 20 Jahre über den Tod hinausgehenden Speicherung, weiß. "Von der Wiege bis zur Bahre, und noch 20 Jahre!", wie es ein Politiker treffend formulierte.

Eine weitere Aushöhlung des Rechtes an den eigenen Daten, um das aberwitzige deutsche Einkommensteuer"system" zu rechtfertigen, ist nicht länger akzeptabel. Genügend interessante Vorschläge zur Reform des Steuerrechtes gibt es. Die Politik muss darauf das Augenmerk richten und den Weg in den Orwell'schen Nummern- und Überwachungsstaat beenden!

Politik im Schatten der EM

Eigentlich hätte die Deutschen wissen müssen, was auf sie zukommt. Vor zwei Jahren nutzte die Große Koalition in Berlin die Gunst der Stunde um fast unbemerkt von allen einige unpopuläre Beschlüsse zu fassen.

Leider hat die Art heimlicher Politik auch dieses Mal im Schatten der EM funktioniert. Am Tag nach dem Halbfinalsieg der Deutschen gegen die Türkei ging die Meldung über die Einführung einer digitalen Signatur glatt unter. Dabei wird nahezu jeder zweite Deutsche von der Maßnahme betroffen sein.
Offiziell gehandelt wird die elektronische Signatur unter dem Namen ELENA. Offiziell heißt es damit solle nur lästiger Papierkram gespart werden. Die Idee hört sich ersteinmal verlockend an: wann immer man eine Sozialleistung beim Staat beantragen will, nimmt man einfach seine digitale Signatur und das lästige Sammeln von allen möglichen Nachweisen entfällt. ELENA wird sprachlich geschickt auch als "elektronischer Einkommensnachweis" bezeichnet.

Kern des Vorhabens ist eine neue Datenbank, in der künftig die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von rund 40 Millionen Arbeitnehmern gespeichert werden. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber werden von 2009 an die entsprechenden Daten schrittweise an den zentralen Datenspeicher senden. Arbeitsagentur, Kindergeldstelle oder ein Gericht könnten auf die Daten von 2010 an zugreifen, meldet Spiegel-Online.de

Der Start des Projekts war schon mehrfach verschoben worden. Zu Recht, wie ich meine, wenn man eine zweite Meldung der vergangenen Tage vor Augen hat: Eine Arbeitsgruppe von CDU/SPD-Abgeordneten hat sich auf ein neues Format für den Personalausweis geeinigt. Demnach soll dieser in Zukunft nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben werden. Allerdings mit digitalem Foto, Fingerabdruck und PIN. So wolle man den Ausweis sicherer machen und Bürgern die Möglichkeit einer digitalen Signatur für etwa Online-Einkäufe geben.

Zählt man jetzt eins und eins zusammen müsste es eigentlich ein Aufschrei aller rechtschaffenen Bürger geben. Im Nebensatz wurde deutlich, das beide Projekte zusammenhängen. So wurde nebenbei verkündet, dass die digitale Signatur (ELENA) für den Einkommensnachweis doch in Zukunft auf dem Personalausweis gespeichert werden könnte.

Dann hätten wir den koplett gläsernen Bürger: Fingerabdruck, Foto und die kompletten finanziellen Verhältnisse irgendwo in einer Mamutdatenbank gespeichert. Auch wenn sich die SPD noch gegen die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke stemmt, so ist es doch erschreckend, welcher Geist derzeit in Sachen Datenschutz gegenüber dem Staat weht.

Anscheinend haben die regierenden Parteien jegliches Augenmaß verloren. Es wird Zeit, dass ihnen jemand die Augen öffnet.

BKA in Deutschland

Ich fühlte mich heute sehr stark an das Projekt Stasi in Erfurt erinnert. Warum? Die Bundesregierung hat sich heute auf einen Entwurf für ein neues BKA Gesetz aus dem Hause Schäuble verständigt.

Ich will gar nicht schon wieder auf die Onlineüberwachung per Internet eingehen. Ein scheinbar harmloses Detail birgt eine viel größere Gefahr. Dem BKA soll eine präventive Rasterfahnung erlaubt werden. Also die anlassfreihe Datensammlung über alle Bürger. Hatten wir schon mal. An der Aufarbeitung sitzen wir noch heute 20 Jahre nach dem der Spuk eigentlich sein Ende hatte. Haben sollte.

Schlimm genug, dass hier die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendienst aufgehoben werden soll, jetzt sollen wieder über alle Daten gesammelt werden. Und wo Daten vorhanden sind, kann mit ihnen auch Missbrauch betrieben werden. Beispiele hierzu kamen in den letzten Tagen ja genug ans Licht. Aber dies ist gar nicht das wirklich bedrückende. 1983 warnten die Verfassungsrichter in ihrem Vokszählungurteil: Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Es ist also soweit. In gerade einmal 25 Jahren haben wir es geschafft. Demokratie mit freiheitlicher Grundordnung war gestern.

Erfolg gegen die Vorratsdatenspeicherung

Die 34.451 Beschwerdeführer gegen die von der Bundesregierung eingeführte Vorratsdatenspeicherung -- ich einer davon -- können einen ersten Erfolg verbuchen. Dem Eilantrag zur Aussetzung des Gesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht zumindest zum Teil statt gegeben. Die gespeicherten Daten dürfen vorrest nur bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftaten verwendet werden: Eine Abfrage soll auch nur dann erlaubt sein, wenn andere Ermittlungsmethoden als aussichtlos gelten.
Da die erhobenen Daten nach einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht nur in gerade einmal 5% der untersuchten Fälle zur Aufklärung beigetragen hätten, ist dies nahezu ein Verwendungsverbot.
Eine endgültige Entscheidung steht leider erst im Herbst an. Bis dahin soll die Bundesregierung einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen.