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Stellungnahme der PIRATEN Thüringen zum Zensusgesetz 2011

In einer offiziellen Anfrage hat der Innenausschuss des Thüringer Landtages verschiedene außerparlamentarische Organisationen gebeten, zum Thüringer Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zensusgesetzes 2011 Stellung zu beziehen (ThürAGZensG 2011).

Im Interesse der Thüringer Bürger sind die PIRATEN Thüringen dieser Bitte gern nachgekommen.

Unser Fazit: Der Gesetzentwurf weist erhebliche Mängel auf. Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 dem Zensus klare Grenzen gesetzt hat, wird erneut versucht, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu untergraben. Der Entwurf sieht vor, umfangreiche personenbezogene Daten der Einwohner Thüringens zu erfassen und zu verarbeiten.
So werden mit der geplanten flächendeckenden Befragung von Immobilieneigentümern die Daten von rund 20% der Bevölkerung sehr detailliert ermittelt. Eine derartig ausufernde personenbezogene Datensammlung ist jedoch für eine statistische Auswertung keineswegs erforderlich und beinhaltet unkalkulierbare Risiken hinsichtlich Übermittlung, Speicherung, Schutz und Verwendung der erhobenen Daten der Bürger. In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis (§ 7 ZensG 2011) werden darüber hinaus eine Reihe von Merkmalen erhoben, welche in keinem Zusammenhang mit dem benannten Zweck des Zensus stehen. Dies betrifft weitere 10 % der Thüringer Bevölkerung. Gleichzeitig sind neutrale Aufsichtsstellen wie der Landesdatenschutzbeauftragte nur wenig gefragt. Eine unabhängige Kontrolle der Datenerfassung und -verarbeitung ist seitens des Gesetzgebers offenbar nicht erwünscht. Die Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten eines diesbezüglich geplanten Beirats bleiben nebulös und völlig unverbindlich.

Zusätzlich sind weitere Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen geplant. So ist eine "generelle Verpflichtung" und die damit mögliche zwangsweise Heranziehung eines jeden Bürgers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, als Erhebungsbeauftragter vorgesehen. Dies ist für die Erhebung von Stichproben unnötig und generell abzulehnen.

Der Zensus 2011 basiert auf einer EU-Verordnung und einem entsprechenden Bundesgesetz (ZensG 2011), wobei äußerst kritisch anzumerken ist, dass das Zensusgesetz weit über die Vorgaben der Verordnung hinausgeht und teilweise sensible personenbezogene Daten wie Religionszugehörigkeit oder gar Telefonnummern erhoben werden sollen, die mit dem ursprünglichen Zweck des Zensus rein gar nichts zu tun haben.

Die PIRATEN Thüringen stehen daher dem laufenden Zensusverfahren kritisch gegenüber und lehnen den aktuellen Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung als unzureichend ab. Weitreichende Nachbesserungen sind im Interesse der Thüringer Bürger dringend erforderlich.

Neue ''AG'' gegen Rechts

Thüringen soll ab sofort eine Arbeitsgruppe der Innenminister zur NPD leiten. Das haben die Beteiligten auf der Innenministerkonferenz ( IMK) in Bremen, die vom 2.-4.12. stattfand, beschlossen. Es soll hierbei nicht darum gehen, ein die Aussichten eines neuerlichen Verbotsverfahrens auszuloten oder ein solches anzustrengen, sondern der Fokus ist die Parteienfinanzierung der NPD. Wie jede Partei erhält auch die NPD staatliche, d.h. aus Steuereinnahmen des Bundes generierte Mittel. Und es ist kein Geheimnis, dass dies den Großteil der Finanzen dieser Partei ausmacht, da sie weder über zahlreiche Mitglieder (wenngleich immer noch zu viele) noch über edle Spender verfügt. Aber es ist in sich schon ein Widerspruch, dass ein demokratisch organisierter Staat Vereinigungen, die offen gegen demokratische Normen und Werte kämpfen, finanziert und damit auch deren Werbemaßnahmen um neue Mitglieder. Des Weiteren sollen die Konsequenzen und eventuell sich neu auftuenden rechtlichen Möglichkeiten gegen die Parteienfinanzierung der NPD auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.2009 überprüft werden, das das Verbot einer Rudolf-Hess-Veranstaltung in Wunsiedel bestätigt hat.

Daher ist die neuerliche Initiative, diesmal auf Vorschlag des neuen thüringischen Innenministers Peter Hubert, nur zu begrüßen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Initiative nicht die erste ihrer Art ist. Es gab in den letzten Jahren auf den regelmäßig stattfindenden IMKs immer wieder Vorstöße einzelner Innenminister oder eben AGs zu diesem Thema, sei es ein generelles Verbot der NPD oder die Kürzung der öffentlichen Zuwendungen, die allerdings bis jetzt nichts an der beschriebenen Sachlage bzgl. der Finanzierung geändert haben. Und das, obwohl sie von allen demokratischen Parteien seit Jahren bemängelt wird. Alle sind sich im Grundsatz darin einig, dass die Ziele der NPD und damit die Partei verfassungswidrig sind. Vor dem Hintergrund ist es erstaunlich, dass noch keine Ergebnisse erzielt wurden, denn selbst eine Grundgesetzänderung, die manche als Gegenargument ins Felde führen, sollte bei den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen keine unüberwindbare Hürde darstellen.

Insofern bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass der Regierungswechsel in Thüringen mit einem Staatrechtsprofessor als neuem Innenminister frischen Schwung in die Arbeitsgruppendynamik der Innenminister und -senatoren der Länder bringt und in den kommenden Wochen und Monate tatsächlich Ergebnisse produziert werden.

Braunes Kabarett

Gestern, am 2. Oktober 2008 fand eine Kundgebung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf dem Anger in Erfurt statt.
Der Aufmarsch der Partei wurde, vermutlich aus Angst vor größeren Gegendemonstrationen, nirgends angekündigt. Dennoch haben sich außer den obligatorischen linken Autonomen noch eine hohe Zahl von Bürgern und Studenten zusammengefunden um gemeinsam gegen die antidemokratischen, ökonomisch unfähigen und ausländerfeindlichen Sprüche der NPD zu demonstrieren.

Dies war aber fast gar nicht nötig: Die NPD und die JN (Junge Nationaldemokraten) positionierten sich taktisch äußerst klug hinter dem neuen Anger Brunnen, der jedes Wort von dem Gelaber verschluckte. Somit wurden die Ohren der Bürger Erfurts davon verschont und man konnte sich mit seiner ganzen Aufmerksamkeit der „Flaggenparade“ widmen. Vier finster dreinschauende Gesellen mit gewagten Haarschnitten, soweit denn welche da waren, hielten neben der JN- und der NPD- Flagge noch die deutsche Fahne empor.

Durchaus interessant, wenn man bedenkt wofür diese Trikolore steht und in welchem Kontext jene zum ersten Mal benutzt wurde (beim Hambacher Fest von liberalen Studenten). Bekanntlich ist ja das Fach Geschichte bei den NPD-Mitglieder nicht so beliebt und somit zu verzeihen.
Zum Abschluss gab es für die belustigten Zuschauer noch eine Kombination aus einer ganzen Palette an Misstönen und einem besinnlichen Moment an dem der krakelende Erfuter NPD Chef jäh durch die Technik abgewürgt wurde.

Die Ideologie die hinter dieser Partei steht ist menschenverachtend und vollkommen abzulehnen, jedoch war die gestrige Kundgebung der NPD eher unfreiwillig komisch und unorganisiert. Nichtsdestotrotz muss man durch Aufklärung, Bildung und Jugendarbeit solch einer Organisation das Wasser abgraben und vehement deren Ideologie hinter all der gutbürgerlichen Fassade enthüllen.

Parteienfinanzierung: Mal wieder Sonderwünsche

Der letzte Wunsch nach einer Änderung der Parteienfinanzierung zu Gunsten der großen Parteien ging von der SPD aus, diesmal ist es die CDU. Die grundsätzliche Einstellung zum Staat wird aber auch von ihr geteilt: Der Staat wird als der Selbstbedienungsladen der Parteien betrachten. Aller Parteien? Nein, natürlich nicht. Nicht koalitionsfähige Parteien möchte man nicht am Kuchen beteiligen. Wenn es schon nicht mit einem Verbot gelingt, dann doch vielleicht mit einer Verfassungsänderung. Denn, und dies ist auch richtig, der Staat darf seine eigene Demontage nicht finanzieren. Verfassungsfeindliche Positionen dürfen nicht vom Staat finanziell gefördert werden. D'accord.

Allerdings dürfen auch keine gesinnungsabhängigen Sondertatbestände geschaffen werden. Wer garantierte sonst, dass es nach erfolgreicher Implementierung einer solchen Ausschlussregelung nicht auch die demokratische Opposition trifft?

Zwei Dinge fallen mir dazu noch spontan ein. Wie sind eigentlich in diesem Zusammenhang die vielen offensichtlich verfassungswidrigen, wenn man es etwas deutlicher benennen möchte, verfassungsfeindlichen Gesetzesinitiativen der letzten Zeit aus den Reihen der derzeitigen Großen Koalition zu werten? Nicht wenige Gesetze mussten in Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit unserem Grundgesetz wieder einkassiert werden. Sollte man also nicht mit der jetzt vorgebrachten Argumentation, Staatsdemontage darf nicht vom Staat finanziert werden, auch die staatliche Finanzierung von CDU und SPD streichen?

Besser noch jedoch wäre die gänzliche Streichung der unmittelbaren Finanzierung der Parteien durch den Staat. Als Ausgleich bietet sich eine Stärkung der mittelbaren Finanzierung an: eine Steigerung der steuerlichen Absetzbarkeit der Zuwendungen an Parteien von natürlichen Personen. Parteien, die in der Gesellschaft verwurzelt sind, sollten sich auch so finanzieren können.

Verkleinerung des Thüringer Landtages gefordert - CDU will sich absolute Alleinherrschaft sichern

Die Thüringer CDU will den Landtag verkleinern. In Anbetracht der damit einhergehenden Kostenreduktion ein begrüßenswerter Beschluß. Und tatsächlich haben auch die anderen Parteien nichts grundsätzliches gegen eine Verringerung der Zahl der Landtagsabgeordneten. Schliesslich hat sich in den letzten Jahren auch die Zahl der Thüringer verringert.

Aber der Vorschlag der CDU ist nur vordergründig bürgernah. Mit der Zahl der Abgeordneten soll auch das Ausgleichsmandat fallen. Ausgleichsmandate garantieren, dass das zahlenmäßige Verhältnis der Abgordneten den Zweitstimmen, also der Stimme für die Landeslisten der Parteien, entsprechen. Ohne Ausgleichsmandat könnte eine Partei mit durchschnittlich 41 % der Erst- und Zweitstimmen plötzlich 80 % der Abgeordneten bei einer Landtagsgröße von 66 Abgeordneten stellen. 44 Direktemandate durch die Erststimme. Ergebnisse um 40% reichen oft bereits, um ein solches zu erlangen. Sowie weitere 9 der 22 Mandate, die über die Zweitstimme vergeben werden. Insgesamt 53 Mandate von 66, also 80%. Dies ist das Doppelte des tatsächlichen Zuspruchs in der Bevölkerung und gleichzeitig auch eine verfassungsändernde Mehrheit.

An diesem Zahlenbeispiel wird deutlich, es geht nicht um eine größere Bürgernähe, sondern um eine Schwächung der kleineren Parteien FDP, Grüne, Linke und SPD.
Tatsächlich geht es hier um die Kodifizierung einer absoluten Alleinherrschaft einer Minderheit.

Das schlimme an der Sache: Die jetzige CDU-Mehrheit reicht zur Wahlgesetzänderung aus. Die CDU kann sich also auf lange Sicht ihre Macht erhalten. Einzig eine -- hoffentlich dann erfolgreiche -- Verfassungsklage kann hier eine Alleinherschaft einer einzelnen Partei verhindern, die zwar über eine relative Mehrheit verfügt, aber von der absoluten Mehrheit der Thüringer nicht gewählt wird. Wie wird das Gericht entscheiden? Für den Bürger oder die Partei?

SPD und CDU betrachten Staatskasse als Selbstbedienungsladen

Letzte Woche noch las sich die Forderung der künftigen SPD Schatzmeisterin Hendricks in der RP „Wenn die Bürger sich entscheiden, sich nicht als Mitglieder in Parteien zu engagieren, wird dies zumindest zum Teil durch öffentliche Mittel ausgeglichen werden müssen” wie die wirre Rede einer völlig weltfremden und verblendeten BessermenschIn.

Wenn sich immer weniger Menschen entscheiden, Mitglied in der SPD zu werden, bedeutet dies in erster Linie, dass die Programmatik und Führung der SPD bei immer weniger Bürgern positiven Anklang findet. Folglich sollte die finanzielle Unterstützung aus der Staatskasse auch entsprechend abgesenkt werden. Die Programmatik anderer Parteien ist attraktiver damit förderungswürdiger.

„Hinzu kommt, dass die sinkende Wahlbeteiligung die Zuschüsse der staatlichen Wahlkampfkosten-Erstattung mindert,” führt Frau Hendricks weiter an. Auch hier zeigt sich die weltfremde, von den Bürgern unseres Landes entfernte Sicht der Dinge. Die Parteien dienen der politischen Willensbildung des Volkes. Eine geringe Wahlbeteiligung deutet darauf hin, dass die Parteien ihrer grundgesetzlich definierten Aufgabe nicht mehr allumfänglich nachkommen. Ein weiterer Grund den Parteien mit dahinschwindener Basis und Verankerung in der Bevölkerung die steuerfinanzierten staatlichen Zuwendungen zu streichen.

Aber Halt! Die beiden Regierungsparteien SPD und CDU planen das Gegenteil. Der Tagesschau ist zu entnehmen, dass die staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung überproportional und entegegen bisheriger Praxis aufgestockt werden sollen. 15% mehr als bisher, das sind ganze 20 Millionen Euro zusätzlich, sollen ab 2008 an die Parteien fliessen.

Beide Parteien haben seit Jahresbeginn je um die 10.000 Mitglieder verloren. Bei Blick auf das Wahlergebnis und die Wahlbeteiligung wird klar: SPD und CDU bedienen sich hier vor allem an den Steuergeldern der Bürger, von denen sie nicht gewählt wurden.