Thüringen

Familienzentrum am Anger - Quo vadis?

Im Zuge der Sparzwänge, denen die Stadt Erfurt auf Grund der Wirtschaftskrise ausgesetzt ist, soll nun das Familienzentrum am Anger geschlossen werden. Statt dessen gibt es wohl Pläne von politischer Seite, das Stadtteilzentrum in der Moskauer Straße zu einem Familienzentrum auszubauen. Dieses Stadtgebiet gehört ohne Zweifel zu den sozialen Brennpunkten der Stadt und entsprechende Angebote dort sind zu begrüßen.

Dennoch muss zunächst einmal Geld investiert werden, um ein Familienzentrum dort aufzubauen, Geld, das ja momentan an allen Ecken und Enden fehlt. Zudem kann es kein Argument dafür sein, das seitens der BürgerInnen sehr gut angenommene Familienzentrum am Anger völlig zu schließen. Außerdem haben die MitarbeiterInnen selbst ein Sparkonzept ausgearbeitet, das jedoch keine weitere Beachtung in der Stadtverwaltung fand.

Deshalb wird das Team des Familienzentrums Anger eine Protestaktion durchführen. Diese findet am Mittwoch, den 3.03.2010 statt. Treffpunkt ist 16 Uhr am FamilienZentrum am Anger, Anger 8. Von dort aus erfolgt eine Demonstration zum Rathaus mit Kundgebung.

Die Organisatorinnen bitten um Unterstützung durch zahlreiche Erfurter und Erfurterinnen, um diesem wichtigen Anliegen genügend Gehör in der Stadtverwaltung zu verschaffen. Denn eines ist klar: Ist das Familienzentrum am Anger einmal geschlossen, wird es dies auch in Zukunft bleiben, selbst wenn das Stadtsäckel in zwei, drei Jahren wieder besser gefüllt sein sollte.

Solarbranche: Subventionskürzung und Protest

Es ist schon merkwürdig. Überall im Freistaat Thüringen wehren sich Solarfirmen sowie Politiker jedweder Koleur gegen die von Bundesumweltminister geplante zusätzliche Kürzung der Subventionen von Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung von Solarstrom soll zum 1.04.2010 für Dachanlagen bzw. zum 1.07. 2010 für Freiflächenanlagen um einmalige 15% abgesenkt werden zusätzlich zur normalen Degression, die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt ist.
Carsten Schneider (SPD) nennt die Pläne völlig übereilt, nicht durchdacht und wirtschaftlich unverantwortlich. Dies sei mit unkalkulierbaren Risiken für die Unternehmen verbunden. Für Patrick Kurth, FDP, kommt die zusätzliche Kürzung zu früh und zu heftig und sei ein Investitionskiller. Petra Enders von Die Linke. sieht dadurch ein entscheidendes Standbein der Thüringer Industrie beschädigt, Katrin Göhring-Eckardt prophezeite, dies werde die Schaffung weiterer 2000 Arbeitsplätze verhindern.
Anfang Februar demonstrierten ca. 1000 Mitarbeiter verschiedener Unternehmen der Solarbranche an mehreren Standorten gegen die Kürzungen. Die Thüringische Ministerpräsidentin Lieberknecht und Wirtschaftsminister Machnig reihten sich in die Reihen der Protestler aktiv ein und sagten der Solarbranche Unterstützung zu.

Doch dies ist nicht nur ein thüringenweites, sondern ein bundesweites Phänomen. Am 4.02.2010 appellierten rund 20.000 Mitarbeiter der Branche in ganz Deutschland mit zahlreichen Kundgebungen und Protestaktionen an die Bundesregierung. Initiiert wurde der Massenprotest vom Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Doch war es genau dieser Verband, der im November vergangenen Jahres aus freien Stücken ein Angebot an die Bundesregierung gemacht hat, die Photovoltaik-Vergütung Mitte 2010 stärker als im EEG vorgesehen abzusenken. Zu BSW-Solar gehören auch alle Thüringer Solarunternehmen wie Bosch Solar, asolar GmBH, maxx-solar & energie GmbH & Co. KG, m-tec Solar Energy usw., nachzulesen auf der Homepage des Bundesverbands.

Das Angebot an die Politik beinhaltete 4,5 % zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung zum 1.07.2010. Das sind natürlich weniger als die von Röttgen geplanten 15 %. Doch hatte der Chef der Solarfirma Solarworld AG, Frank Asbeck, bereits im September 2009, also kurz vor der Bundestagswahl, eine zusätzliche Subventionskürzung um 15 % gefordert, da die Preise für Solaranlagen drastisch gefallen seien und die Unternehmen auch bei Kürzungen noch eine gute Rendite erwirtschaften würden. Im Januar betonte er noch einmal, man könne mehr als die vom BSW-Solar angebotene Kürzung von 4,5 % realisieren, sprach nun aber nur noch von 9% statt 15 %.
Die Zahlen Norbert Röttgens scheinen daher nicht völlig aus der Luft gegriffen, sie wurden ein Stück weit aus der betroffenen Branche selbst ins Spiel gebracht.

Warum nun die Solarhersteller zurückrudern und selbst gegen die vorgezogene Kürzung der Solarstrom-Förderung im Allgemeinen mobil machen, nicht nur gegen den Anteil, der ihr Angebot übersteigt, ist daher völlig unverständlich. Warum schicken die Firmen nun ihre Mitarbeiter vor die Werkstore zum Demonstrieren? Entweder hat die Branche das eigene Angebot bereits wieder vergessen, oder aber mit dieser Taktik werden weitergehende Ziele für die Solarunternehmen verfolgt, die für Außenstehende nicht sofort ersichtlich sind.
Die Unwissenheit all der Thüringer PolitikerInnen, die sich in den letzten Wochen mit den Solarfirmen solidarisiert haben um gegen die Kürzungsabsichten der Bundesregierung zu protestieren, erstaunt aber in mindestens ebenso großem Maße. Aus keiner Stellungnahme zu diesem Thema lässt sich herauslesen, dass er bzw. sie von dem Angebot des Bundesverbands der Solarwirtschaft an die Bundesregierung im November 2009 Kenntnis erlangt hat. Dies gilt für andere Landespolitiker ebenso. Allerdings beruft sich auch das Bundesumweltministerium nicht darauf bei der Verteidigung seiner Pläne. Ohne nun Verschwörungstheorien bemühen zu wollen, so scheinen doch hier einige Beteiligte ein ausgeprägtes Interesse daran zu haben, dem Bürger einige Informationen vorzuenthalten, nicht zuletzt die Solarbranche selbst. Man braucht nicht lang zu überlegen, aus welchem Grund: Es dürfte um viel Geld in diesem Spiel um Förderung erneuerbarer Energien gehen, denn warum sonst sollte die Solarbranche selbst der Politik Subventionskürzungen vorschlagen? Sicher nicht, wenn sie Nachteile davon hätte…Doch die Thüringer Politik scheint noch nicht einmal im Ansatz zu ahnen, dass hier eventuell ein Spiel im Backstage-Bereich der Bundespolitik zu Gange sein könnte.

Spannend sind folgende Fragen:

Warum weiß keiner von dem Kürzungsangebot der Solarwirtschaft von November 2009 bzw. warum erinnern sich die, die es mal wussten, nicht mehr daran? Was bezweckt die Branche mit den jetzigen Protesten? Führt sie die Politik an der Nase herum? Diese seitens der Thüringer Politik zu beantworten erscheint drängender als sich weiter in Protestrufen und Unterstützungszusagen zu üben.

Hauptbahnhof Erfurt: Fehlplanungen inbegriffen

Nun scheint es endgültig entschieden, wenngleich noch nicht amtlich. Die Eisenbahnunterführung des Erfurter Hauptbahnhofes wird wohl in Zukunft weiterhin für Radfahrer ein Übel bleiben, durch das sie schiebend die Planungsfehler der Stadt bei der Bahnhofsneugestaltung ausbaden müssen. Die EVAG will das Risiko möglicher Unfälle bei Freigabe der Schienenspur für Radfahrer nicht tragen. Eine Öffnung der Gehwege kommt auch nicht in Frage, obwohl dies in den ursprünglichen Planungen durchaus vorgesehen war. Doch, wie der Verkehrsbeigeordnete der Stadt, I. Mlejnek, nun gestand, hat keiner der Planer erwartet, dass der Gehweg beidseitig als Wartezone genutzt wird.

Mmh, da stellt sich die Frage, was sie denn dann erwartet haben? Immerhin sind in diesem nicht einmal 40m langen Tunnel vier Haltestellen für sechs Straßenbahnlinien und vier Buslinien angelegt. Und in aller Regel stellt der Hauptbahnhof einen Knotenpunkt für Pendler und Reisende dar. Dies nicht erwartet zu haben zeugt jedenfalls nicht gerade von herausragender Sachkompetenz.

Doch das scheint System zu haben, denn noch etwas wurde bei der Planung des Erfurter Hauptbahnhofs ‚vergessen’: Der Winter, und die Tatsache, dass dieser in Mitteleuropa durchaus mit Temperaturen unter Null Grad und Schneefall einhergehen kann. Doch die Überdachung der Gleise scheint eher Schmuck- als Nutzwerk zu sein: Heute Morgen um neun Uhr haben Angestellte Schnee geschippt, im überdachten Teil des Bahnhofs! Und die Treppe, die zu den Gleisen 3 bis 8 führt, ist seit Wochen häufiger gesperrt als dass sie ihren Zweck erfüllt – wegen Rutschgefahr! Nicht nur, dass das schmückende Dach des Bahnhofs die Schneedecke und Glatteis auf den Stufen nicht verhindert. Der Stein, aus dem die Stufen gebaut wurden, ist alles andere als rutschfest und nur für trockenes Wetter geeignet. Vor dem Hintergrund, dass eine Bahnhofstreppe zur regelmäßigen und gefahrfreien Benutzung gedacht sein sollte - auch dies ein Zeugnis von mangelnder Kompetenz. Doch zum Glück hat man die Rolltreppen nicht auch noch vergessen, da kann man die Treppenstufen problemlos für die Reisenden sperren, die sich dann auf der engen Rolltreppe stapeln. Nur dumm für den, der schnell zu seinem Zug will...
Doch Hauptsache, der Bahnhof sieht edel und mondän aus. Die Bedürfnisse und Interessen der Bürger können da schon mal zurückstehen, oder?

Endlich: Landesprogramm gegen Rechtsextremismus auch in Thüringen

Bis dato ist Thüringen das einzige Bundesland, das noch kein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus verabschiedet hat. Doch der Regierungdswechsel hat an der Stelle für Bewegung gesorgt. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der konstituierenden Sitzung des Landtags wurde vereinbart, ein solches Programm auf den Weg zu bringen. Ziel ist Rechtsextremismus sowie Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus kraftvoll entgegenzutreten, die Integration ethnisch und kulturell vielfältiger Bevölkerungsgruppen zu fördern, die demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte zu stärken, um das friedliche Zusammenleben aller in Thüringen lebender Menschen zu gewährleisten. Dazu sind klare Ziele und koordinierte Maßnahmen nötig.

Nun gilt es, diesen Plan umzusetzen und das Programm zu entwickeln. Einen Vorteil hat Thüringen auf Grund seiner Schlusslichtposition nun: Bei der Konzipierung kann auf Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung verschiedener Projekte, deren Wirkung und auch Kosten zurückgegriffen werden.

Daher lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung am 10. Februar ExpertInnen aus anderen Bundesländern zu einer Debatte um die Ausgestaltung eines Thüringer Landesprogramms ein. Das Ganze findet bei Radio F.R.E.I. in der Gotthardtstraße 21 in Erfurt statt. Das Programm beginnt 13:30 Uhr. Mit dabei ist unter anderem Prof. Roland Roth, der auch an der Evaluation des Berliner Landesprogramms beteiligt war.

Neben den geladenen Rednern sind darüber hinaus alle interessierten BürgerInnen eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen - selbstverständlich kostenfrei - und sich insbesondere an der Diskussion im zweiten Teil aktiv zu beteiligen, Erfahrungen und Ansichten in Bezug auf Rechtsextremismus auszutauschen und so ein Stück weit auch an der Gestaltung des Thüringer Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitzuwirken.

Gefahr einer Klagewelle in Thüringen?

Nach monatelangem Verhandeln und Auseinandersetzungen zwischen den Parteien und mit Elternverbänden und Bürgerinitiativen liegt nun der Entwurf der CDU-SPD-Koalition zur Neufassung des Thüringer Kita-Gesetzes nun auf dem Tisch.

Die wesentliche Änderungen sind nach den massiven Einsparungen der letzten Jahre in diesem Bereich grundsätzlich zu begrüßen, sieht man vom Fortbestehen des Landeserziehungsgeldes (Herdprämie) ab, schließlich legt die frühkindliche Erziehung den Grundstein für künftige Fähig- und Fertigkeiten der Kinder.

Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne besonderem Förderbedarf soll ausgeweitet, die Elternmitwirkung gestärkt, die Anforderungen an die Räunlichkeiten ausgeweitet, die Entlohnung der ErzieherInnen verbessert und die Weiterbildungsmöglichkeiten verstärkt werden. Des Weiteren sollen der Betreuungsschlüssel verbessert werden, d.h. die Gruppengröße verringert und die Zahl der ErzieherInnen im Land erhöht werden.

Zudem soll mit In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bestehen.

Dies setzt natürlich voraus, dass dieser Anspruch mit den vorhandenen Kapazitäten auch erfüllt werden kann. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs dies mit berücksichtigen und der Rechtsanspruch nicht verfrüht Gesetz wird. Denn dann könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen, die erstens zu Kosten führt, und zweitens niemandem hilft, denn im Zweifel haben dann die Eltern das Nachsehen, die ihren gesetzlich garantierten Anspruch nicht einklagen, und nicht zeitnah einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten.

Dennoch wird wohl die Bürgerinitiative Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen das bereits eingeleitete Volksbegehren mit Start am 10.02.2010 fortsetzen. Der Grund dürfte sein ,dass nicht alle eingebrachten Forderungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden und die Familienoffensive laut eigener Angaben in keinster Weise zu Kompromissen und/ oder Abstrichen bereit ist.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?

Beim Winterdienst an Rollstuhlfahrer denken

Ein bisschen scheinheilig, zumindest aber in zeitlicher Hinsicht merkwürdig erscheint die gestrige Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt von Montag, den 11.01.2010, nachzulesen auf der Homepage der Stadt.

Sie beinhaltet eine Mahnung, angeregt vom Behindertenbeauftragten (des Landes Thüringen?), und richtet sich an alle Hauseigentümer bzw. Hausmeisterbeauftragte, bei der Räumung der Schneemassen an Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Menschen mit Kinderwagen zu denken, v.a. im Bereich von Bordsteinen und Straßenkreuzungen.

DAS WIRD AUCH ZEIT! Wobei nicht nur die Hausmeister in Erfurt einen derartigen Hinweis benötigen, sondern v.a. die Stadtverwaltung selbst!

Denn alle Personen, die zum o.g. Personenkreis zählen, hatten seit Mitte letzter Woche in der Innenstadt kaum eine Chance, hürdenfrei von A nach B zu gelangen, ganz zu schweigen vom Überqueren der Straßenbahnschienen oder vom Einsteigen in die Straßenbahn. V.a. am Wochenende war das Schneebergechaos perfekt. Für dessen Beseitigung auf den Bahnschienen und auf dem Anger dürfte wohl die Stadt selbst zuständig sein – nicht die Hausmeister. Aber das hat die Stadt wohl erst gestern, Montag den 11.01.2010, gemerkt, zumindest zufällig mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung begannen erst die Räumaktionen in der Innenstadt. Bis Montag Früh dachte man als Bürger ja bereits, die Stadt hätte alle Räumfahrzeuge und Schneeschieber veräußert.

Hatte der Behindertenbeauftragte der Stadt die Beseitigung dieser untragbaren Zustände tatsächlich erst gestern früh öffentlich angemahnt? Oder war er bis Sonntag im verlängerten Jahreswechselurlaub, oder hat die Stadt die Veröffentlichung der Mitteilung nur solang zurückgehalten, bis sie selbst tatsächlich, mit einigen Tagen Verzug im Innenstadtbereich tätig wurde?

Wie dem auch sei, dass die Innenstadt mehrere Tage quasi kaum passierbar war – weder zu Fuß, noch mit dem Rad (Stichwort: Fahrradfreundliche Stadt) noch auf vier Rädern – steht jedenfalls einer Landeshauptstadt schlecht zu Gesicht.

Neue ''AG'' gegen Rechts

Thüringen soll ab sofort eine Arbeitsgruppe der Innenminister zur NPD leiten. Das haben die Beteiligten auf der Innenministerkonferenz ( IMK) in Bremen, die vom 2.-4.12. stattfand, beschlossen. Es soll hierbei nicht darum gehen, ein die Aussichten eines neuerlichen Verbotsverfahrens auszuloten oder ein solches anzustrengen, sondern der Fokus ist die Parteienfinanzierung der NPD. Wie jede Partei erhält auch die NPD staatliche, d.h. aus Steuereinnahmen des Bundes generierte Mittel. Und es ist kein Geheimnis, dass dies den Großteil der Finanzen dieser Partei ausmacht, da sie weder über zahlreiche Mitglieder (wenngleich immer noch zu viele) noch über edle Spender verfügt. Aber es ist in sich schon ein Widerspruch, dass ein demokratisch organisierter Staat Vereinigungen, die offen gegen demokratische Normen und Werte kämpfen, finanziert und damit auch deren Werbemaßnahmen um neue Mitglieder. Des Weiteren sollen die Konsequenzen und eventuell sich neu auftuenden rechtlichen Möglichkeiten gegen die Parteienfinanzierung der NPD auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.2009 überprüft werden, das das Verbot einer Rudolf-Hess-Veranstaltung in Wunsiedel bestätigt hat.

Daher ist die neuerliche Initiative, diesmal auf Vorschlag des neuen thüringischen Innenministers Peter Hubert, nur zu begrüßen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Initiative nicht die erste ihrer Art ist. Es gab in den letzten Jahren auf den regelmäßig stattfindenden IMKs immer wieder Vorstöße einzelner Innenminister oder eben AGs zu diesem Thema, sei es ein generelles Verbot der NPD oder die Kürzung der öffentlichen Zuwendungen, die allerdings bis jetzt nichts an der beschriebenen Sachlage bzgl. der Finanzierung geändert haben. Und das, obwohl sie von allen demokratischen Parteien seit Jahren bemängelt wird. Alle sind sich im Grundsatz darin einig, dass die Ziele der NPD und damit die Partei verfassungswidrig sind. Vor dem Hintergrund ist es erstaunlich, dass noch keine Ergebnisse erzielt wurden, denn selbst eine Grundgesetzänderung, die manche als Gegenargument ins Felde führen, sollte bei den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen keine unüberwindbare Hürde darstellen.

Insofern bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass der Regierungswechsel in Thüringen mit einem Staatrechtsprofessor als neuem Innenminister frischen Schwung in die Arbeitsgruppendynamik der Innenminister und -senatoren der Länder bringt und in den kommenden Wochen und Monate tatsächlich Ergebnisse produziert werden.