Universität

Begrüßungsgeld für Erfurter Studenten

Trotz aller Sparanstrengungen der Stadt Erfurt und kursierender Gerüchte vor Beschluss des Haushalts 2010 wurde der Semesterzuschuss nun doch nicht vollends gestrichen. Seit einigen Jahren wurde Studenten der Universität und der Fachhochschule Erfurts pro Semester ein Geldbetrag ausgezahlt, sofern sie von außerhalb kamen und ihren ersten Wohnsitz nach Erfurt gelegt haben. Die Höhe betrug zuletzt 80 Euro. Ab dem kommenden Wintersemester wird dieser Zuschuss nun in ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro umgewandelt. Da werden Erinnerungen an 1989 wach, zumindest bei den etwas älteren Semestern.

Diese Änderung sollte sich nicht auf die Studentenzahlen auswirken, denn sicherlich entscheidet sich kein junger Mensch für die Aufnahme eines Studiums in Erfurt, weil er pro Monat 13,33 Euro von der Stadt geschenkt bekommt. Diese Maßnahme diente sowieso nie der Aufstockung der Studentenzahlen, sondern lediglich der Erhöhung der Einwohnerzahl Erfurts auf 200.000 bzw. deren Erhaltung. Studenten sollten einen Anreiz bekommen, ihren ersten Wohnsitz in Erfurt anzumelden Denn die Finanzzuweisungen des Bundeslandes an die Städte ist an die Einwohnerzahl gekoppelt und damit können 5 Einwohner mehr bares Geld wert sein.

Das Begrüßungsgeld sollte diese beabsichtigten Funktion weiterhin erfüllen, wenngleich es nun etwas niedriger ausfällt.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?

Sonderrolle in der Gesellschaft: Die Studierenden?!

Der derzeit laufende Bildungsstreik in Deutschland, der überraschend intensiv nun doch auch in Erfurt angekommen ist, hat ohne Zweifel seine Berechtigung. Viele der angeprangerten Umstände sind objektiv betrachtet tatsächlich Missstände, die behoben, zumindest aber doch angegangen werden müssen: Ein Schulsystem, dass von Beginn an in einem Maße sozial segregiert, dass über dem Durchschnitt der westlichen Industrieländer liegt. Ein völlig an ihren ursprünglich propagierten Zielen gescheiterte Reform des europäischen Hochschulsystems. Auch die mangelnde Versorgung mit KiTa-Plätzen in weiten Teilen der Republik gehört dazu, denn Bildung beginnt weit vor der Schule. Die wesentlichen Grundlagen für die Fähigkeit in der Schule zu lernen, sich zu bilden und gebildet zu werden, werden früh gelegt. Viele der
Forderungen der Erfurter Bildungsstreiker sind daher gerechtfertigt.

Dennoch: Einige Forderungen der protestierenden Studenten führen auch zu einem faden Beigeschmack. Wieder einmal tut sich die Frage auf, warum Studenten (natürlich nicht alle) für sich reklamieren, was dem großen Rest der Bevölkerung auch verwehrt ist. Worauf beruht das Selbstverständnis vieler Studenten, einen Sonderstatus zu besitzen?

Sicherlich, man darf es mit der vielfach betitelten Ökonomisierung der Bildung und den Leistungsdruck im Sinne maximaler Effizienz nicht zu weit treiben – völlig d’accord (wenngleich sich dieses Phänomen in der jüngsten Zeit nicht nur im Bildungssektor fortpflanzt und zu krank machenden Wucherungen führt!)- aber doch auch nicht mit einem Anspruch auf ein Leben in Müßiggang und Bequemlichkeit?
Auf welcher vernünftigen Grundlage beruht bspw. die Forderungen einiger bayrischer Studenten auf Lerngeld, quasi eine Ausbildungsvergütung? Nicht einmal alle tatsächlich Auszubildenden beziehen ein Lehrlingsgehalt, und diejenigen, die ein solches bekommen, bekommen dies nicht für den schulischen Anteil in ihrer Ausbildung, sondern für die konkrete Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb! Schüler bekommen im Übrigen ebenso wenig Lerngeld wie Personen, die sich an der VHS weiterbilden. Viele Berufstätige müssen ihre Weiterbildungsmaßnahmen sogar (z.T.) aus eigener Tasche zahlen, so z.B. die Meisterausbildung.

Dieser Anspruch scheint an Selbstgefälligkeit kaum zu toppen, aber ein Erfurter Vertreter der Jungen Union – wichtiger Hinweis: selbst noch Student! - schafft es: Mit der Forderung auf Abschaffung der Anwesenheitskontrolle an Universitäten!
Als probates Mittel gegen überfrachtete Seminarpläne kann dies wohl keineswegs herhalten. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in mindestens der Hälfte der Veranstaltungen diese Kontrolle gar nicht stattfindet und Studenten doch in ihrer privaten Zeitplanung bereits sehr flexibel sind. Allen schulpflichtigen Kindern und berufstätigen Erwachsenen bleibt dieser Komfort verwehrt.

Mit welcher Berechtigung also beanspruchen Studenten eine solche Sonderbehandlung für sich?

Die Neuen - Das Thüringer Kabinett

Nach dem zähen und zeitweise possenhaft wirkendem Ringen um die künftige Landesregierung Thüringens stehen nun auch die Ersten Dienerinnen und Diener im Lande fest. Allerdings, auch diese Ernennung lief nicht ohne Spannungen ab. Kritik an der Rekrutierung von Westlern vermengen sich mit verletzter Eitelkeit und enttäuschter Karrierehoffnungen.

Und in der Tat, die Besetzung mag den Ottonormal-Thüringer stellenweise in Erstaunen versetzen, im Wesentlichen aus zwei Gründen. Das Kabinett setzt sich aus relativ vielen Nicht-Thüringer Politikern zusammen und der Anteil der aktiven Akademiker bzw. Wissenschaftler, liegt über dem Durchschnitt. Neben dem Ex-Sprecher der sächsischen Staatskanzlei, der nun den Regierungssprecher auf Staatssekretärsebene in Thüringen stellt, sowie dem neuen Staatskanzleiministers, vormals Direktor des schleswig-holsteinischen Landtags, sind v.a. drei Herren zu nennen:

Der Rechtswissenschaftler Prof. Peter M. Huber , ordentlicher Professor an der LMU München und neuer Innenminister Thüringens, hat zwar seit den 90ern verschiedenste Verbindungen nach Thüringen, als ehemaliger Professor in Jena, Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht, Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt u.ä., dürfte vielen dennoch unbekannt sein. Dem Kultusminister C. Matschie steht künftig der Kölner Erziehungswissenschaftler Prof. Gerhard Mertens zur Seite, Inhaber des Lehrstuhls für Anthropologie und Ethik an der Universität Köln. Die Personalie des neuen Staatssekretärs im Justizministerium erscheint aus Thüringer Sicht noch besser nachvollziehbar: Diesen Posten besetzt zwar abermals ein aktiver Universitätsprofessor, der als Lehrstuhlinhaber sowie Direktor der Erfurt School of Public Policy (resp. Willy-Brandt-School) zwar schon mehr als ausgelastet scheint, aber immerhin weilt Prof. Dietmar Herz bereits seit 2000 in Thüringen- wenngleich er ebenfalls nicht gebürtig aus dem Osten stammt.

Es bleibt also zu hoffen, dass speziell diese drei Herren trotz ihrer fraglos attraktiven Karrieren und Tätigkeiten außerhalb der Politik genügend Zeit und Ambitionen haben, sich in der Thüringer Politik ausreichend zu engagieren.

Dennoch: Neben aller Kritik lässt teilweise überraschend hochkarätige Besetzung der Minister- und Staatssekretärsriege ein steigendes Maß an Sach- und Fachkompetenz erwarten, zumindest scheint diese Annahme nicht unrealistisch. Sollte sich dies als wahr herausstellen, dann werden die derzeit kritischen und nörgelnden Stimmen von ganz allein verstummen.

Erster bildungspolitischer Beschluss der Neuen Landesregierung in spe?

Die Thüringer Studenten haben eventuell nächstes Semester wieder etwas mehr Geld in der Tasche. Es besteht die Möglichkeit, dass ab dem Sommersemester der Verwaltungskostenbeitrag von 50 €, den die noch geschäftsführend tätige CDU-Landesregierung zum Wintersemester 2007/08 eingeführt hat, abgeschafft wird.

Die CDU hat sich innerhalb der eigenen Reihen darauf geeinigt, als Entgegenkommen für die SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen. Hintergrund ist neben Zugeständnissen an den potentiellen Koalitionspartner allerdings sicherlich auch die vielfach bemängelte Zweckentfremdung des zusätzlichen Beitrags, der de facto, in zumindest einigen Einrichtungen, nicht für die Verwaltung, sondern für die längere Öffnung der Bibliothek, zur Finanzierung von Online-Einschreibeverfahren, zum Ausbau der W-LAN-Versorgung o.ä. verwendet wurde bzw. wird. Die 50% des Beitrages, die an das Bundesland Thüringen gehen, dienen ebenfalls nicht zwingend direkt den Hochschulen, da sie unbestimmt in den Landesetat fließen. Daher wurden seit 2008 mehrfach zu Boykott-Veranstaltungen und Demonstrationen aufgerufen sowie sogar mehrere Gerichtsverhandlungen in dieser Sache geführt. Wenngleich kein Thüringer Gericht die Unrechtmäßigkeit der Erhebung des Beitrags festgestellt hat, dürfte der so zum Ausdruck gebrachte Unmut und erzeugte öffentliche Druck die Entscheidung innerhalb der CDU mit beeinflusst haben, ebenso wie die Kehrtwende anderer Bundesländer, die ehemals eingeführte Studiengebühren wieder abschaffen.

Ob allerdings die Entscheidung innerhalb der CDU in dieser Sache überhaupt relevant ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Denn noch kann sich niemand sicher sein, dass Thüringen in nächster Zeit tatsächlich von einer großen Koalition regiert wird.

Befragung zur Wahrnehmung von Printmedien an der Uni Erfurt

An der Universität Erfurt findet in der aktuellen Woche (vom 16. bis 20.03.) eine Befragung zur Wahrnehmung von Printmedien der Forschungsgruppe Im:puls statt. Eine Gruppe von Studenten sucht hierzu noch dringend nicht-studentische Teilnehmer. Es handelt sich nicht um einen Wissenstest, sondern es geht darum, wie allgemein Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften wahrgenommen werden.

Gern sind wir der Anfrage der Projektgruppe gefolgt und möchten dafür werben, sich an der Befragung zu beteiligen. Sie dauert in etwa 30 min. Pro Teilnehmer gehen 15 Euro an das Projekt Erfurter GeDenken. Das Geld wird für die Finanzierung von Denknadeln eingesetzt. Eine andere Form und Möglichkeit also, um die Arbeit von Erfurter GeDenken zu unterstützen.

Die Umfrage findet statt zwischen Montag, dem 16.03. und Freitag, dem 20.03. von 10 bis 19 Uhr an der Universität Erfurt, Nordhäuser Straße 63. Der genaue Ort ist ausgeschildert.

Teilnehmen kann jeder Nicht-Student ab 18 Jahren. Zur Anmeldung oder bei weiteren Fragen melden Sie sich unter: