Politik

Stellungnahme der PIRATEN Thüringen zum Zensusgesetz 2011

In einer offiziellen Anfrage hat der Innenausschuss des Thüringer Landtages verschiedene außerparlamentarische Organisationen gebeten, zum Thüringer Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zensusgesetzes 2011 Stellung zu beziehen (ThürAGZensG 2011).

Im Interesse der Thüringer Bürger sind die PIRATEN Thüringen dieser Bitte gern nachgekommen.

Unser Fazit: Der Gesetzentwurf weist erhebliche Mängel auf. Obwohl das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 dem Zensus klare Grenzen gesetzt hat, wird erneut versucht, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu untergraben. Der Entwurf sieht vor, umfangreiche personenbezogene Daten der Einwohner Thüringens zu erfassen und zu verarbeiten.
So werden mit der geplanten flächendeckenden Befragung von Immobilieneigentümern die Daten von rund 20% der Bevölkerung sehr detailliert ermittelt. Eine derartig ausufernde personenbezogene Datensammlung ist jedoch für eine statistische Auswertung keineswegs erforderlich und beinhaltet unkalkulierbare Risiken hinsichtlich Übermittlung, Speicherung, Schutz und Verwendung der erhobenen Daten der Bürger. In der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis (§ 7 ZensG 2011) werden darüber hinaus eine Reihe von Merkmalen erhoben, welche in keinem Zusammenhang mit dem benannten Zweck des Zensus stehen. Dies betrifft weitere 10 % der Thüringer Bevölkerung. Gleichzeitig sind neutrale Aufsichtsstellen wie der Landesdatenschutzbeauftragte nur wenig gefragt. Eine unabhängige Kontrolle der Datenerfassung und -verarbeitung ist seitens des Gesetzgebers offenbar nicht erwünscht. Die Kompetenzen und Eingriffsmöglichkeiten eines diesbezüglich geplanten Beirats bleiben nebulös und völlig unverbindlich.

Zusätzlich sind weitere Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen geplant. So ist eine "generelle Verpflichtung" und die damit mögliche zwangsweise Heranziehung eines jeden Bürgers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, als Erhebungsbeauftragter vorgesehen. Dies ist für die Erhebung von Stichproben unnötig und generell abzulehnen.

Der Zensus 2011 basiert auf einer EU-Verordnung und einem entsprechenden Bundesgesetz (ZensG 2011), wobei äußerst kritisch anzumerken ist, dass das Zensusgesetz weit über die Vorgaben der Verordnung hinausgeht und teilweise sensible personenbezogene Daten wie Religionszugehörigkeit oder gar Telefonnummern erhoben werden sollen, die mit dem ursprünglichen Zweck des Zensus rein gar nichts zu tun haben.

Die PIRATEN Thüringen stehen daher dem laufenden Zensusverfahren kritisch gegenüber und lehnen den aktuellen Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung als unzureichend ab. Weitreichende Nachbesserungen sind im Interesse der Thüringer Bürger dringend erforderlich.

Solarbranche: Subventionskürzung und Protest

Es ist schon merkwürdig. Überall im Freistaat Thüringen wehren sich Solarfirmen sowie Politiker jedweder Koleur gegen die von Bundesumweltminister geplante zusätzliche Kürzung der Subventionen von Photovoltaikanlagen. Die Einspeisevergütung von Solarstrom soll zum 1.04.2010 für Dachanlagen bzw. zum 1.07. 2010 für Freiflächenanlagen um einmalige 15% abgesenkt werden zusätzlich zur normalen Degression, die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt ist.
Carsten Schneider (SPD) nennt die Pläne völlig übereilt, nicht durchdacht und wirtschaftlich unverantwortlich. Dies sei mit unkalkulierbaren Risiken für die Unternehmen verbunden. Für Patrick Kurth, FDP, kommt die zusätzliche Kürzung zu früh und zu heftig und sei ein Investitionskiller. Petra Enders von Die Linke. sieht dadurch ein entscheidendes Standbein der Thüringer Industrie beschädigt, Katrin Göhring-Eckardt prophezeite, dies werde die Schaffung weiterer 2000 Arbeitsplätze verhindern.
Anfang Februar demonstrierten ca. 1000 Mitarbeiter verschiedener Unternehmen der Solarbranche an mehreren Standorten gegen die Kürzungen. Die Thüringische Ministerpräsidentin Lieberknecht und Wirtschaftsminister Machnig reihten sich in die Reihen der Protestler aktiv ein und sagten der Solarbranche Unterstützung zu.

Doch dies ist nicht nur ein thüringenweites, sondern ein bundesweites Phänomen. Am 4.02.2010 appellierten rund 20.000 Mitarbeiter der Branche in ganz Deutschland mit zahlreichen Kundgebungen und Protestaktionen an die Bundesregierung. Initiiert wurde der Massenprotest vom Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Doch war es genau dieser Verband, der im November vergangenen Jahres aus freien Stücken ein Angebot an die Bundesregierung gemacht hat, die Photovoltaik-Vergütung Mitte 2010 stärker als im EEG vorgesehen abzusenken. Zu BSW-Solar gehören auch alle Thüringer Solarunternehmen wie Bosch Solar, asolar GmBH, maxx-solar & energie GmbH & Co. KG, m-tec Solar Energy usw., nachzulesen auf der Homepage des Bundesverbands.

Das Angebot an die Politik beinhaltete 4,5 % zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung zum 1.07.2010. Das sind natürlich weniger als die von Röttgen geplanten 15 %. Doch hatte der Chef der Solarfirma Solarworld AG, Frank Asbeck, bereits im September 2009, also kurz vor der Bundestagswahl, eine zusätzliche Subventionskürzung um 15 % gefordert, da die Preise für Solaranlagen drastisch gefallen seien und die Unternehmen auch bei Kürzungen noch eine gute Rendite erwirtschaften würden. Im Januar betonte er noch einmal, man könne mehr als die vom BSW-Solar angebotene Kürzung von 4,5 % realisieren, sprach nun aber nur noch von 9% statt 15 %.
Die Zahlen Norbert Röttgens scheinen daher nicht völlig aus der Luft gegriffen, sie wurden ein Stück weit aus der betroffenen Branche selbst ins Spiel gebracht.

Warum nun die Solarhersteller zurückrudern und selbst gegen die vorgezogene Kürzung der Solarstrom-Förderung im Allgemeinen mobil machen, nicht nur gegen den Anteil, der ihr Angebot übersteigt, ist daher völlig unverständlich. Warum schicken die Firmen nun ihre Mitarbeiter vor die Werkstore zum Demonstrieren? Entweder hat die Branche das eigene Angebot bereits wieder vergessen, oder aber mit dieser Taktik werden weitergehende Ziele für die Solarunternehmen verfolgt, die für Außenstehende nicht sofort ersichtlich sind.
Die Unwissenheit all der Thüringer PolitikerInnen, die sich in den letzten Wochen mit den Solarfirmen solidarisiert haben um gegen die Kürzungsabsichten der Bundesregierung zu protestieren, erstaunt aber in mindestens ebenso großem Maße. Aus keiner Stellungnahme zu diesem Thema lässt sich herauslesen, dass er bzw. sie von dem Angebot des Bundesverbands der Solarwirtschaft an die Bundesregierung im November 2009 Kenntnis erlangt hat. Dies gilt für andere Landespolitiker ebenso. Allerdings beruft sich auch das Bundesumweltministerium nicht darauf bei der Verteidigung seiner Pläne. Ohne nun Verschwörungstheorien bemühen zu wollen, so scheinen doch hier einige Beteiligte ein ausgeprägtes Interesse daran zu haben, dem Bürger einige Informationen vorzuenthalten, nicht zuletzt die Solarbranche selbst. Man braucht nicht lang zu überlegen, aus welchem Grund: Es dürfte um viel Geld in diesem Spiel um Förderung erneuerbarer Energien gehen, denn warum sonst sollte die Solarbranche selbst der Politik Subventionskürzungen vorschlagen? Sicher nicht, wenn sie Nachteile davon hätte…Doch die Thüringer Politik scheint noch nicht einmal im Ansatz zu ahnen, dass hier eventuell ein Spiel im Backstage-Bereich der Bundespolitik zu Gange sein könnte.

Spannend sind folgende Fragen:

Warum weiß keiner von dem Kürzungsangebot der Solarwirtschaft von November 2009 bzw. warum erinnern sich die, die es mal wussten, nicht mehr daran? Was bezweckt die Branche mit den jetzigen Protesten? Führt sie die Politik an der Nase herum? Diese seitens der Thüringer Politik zu beantworten erscheint drängender als sich weiter in Protestrufen und Unterstützungszusagen zu üben.

Piraten gründen Kreisverband Erfurt

Am Samstag, den 23.01.2010, haben die Piraten den Kreisverband Erfurt gegründet, den zweiten in Thüringen. André Bernhardt wurde zum Vorstandsvorsitzenden gewählt, Peter Städter zu seinem Nachfolger.

Der erste Thüringer Kreisverband hatte sich bereits im August 2009 in Jena gegründet, nur zwei Monate, nachdem die Piraten in Thüringen an Land gegangen waren. Aktuell hat die Piratenpartei lt. eigenen Angaben bereits 227 Mitglieder in Thüringen (Stand: 20.01.2010).

Und nicht nur die Mitgliederzahlen der seit 2006 bestehenden Nischenpartei wachsen, sondern auch das Themenspektrum. Waren die Hauptthemen anfangs konzentriert auf die Bereiche Bürgerrechte, Datenschutz und Urheberrecht, so haben sich die Piraten nun auch das Thema Bildung groß auf ihre Fahnen geschrieben. Die Bundespartei hat das Recht auf freien Zugang zu Bildung für jeden Bürger mittlerweile explizit auf die Liste ihrer politischen Ziele gesetzt. Und der Landesverband Thüringen unterstützt das Thüringer Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik. Im Grundsatzprogramm der Partei vom 10.09.2006 sucht man das Thema noch vergebens.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sie sich weiteren Themenfeldern öffnen und welchen Platz sie in der Parteienlandschaft der Bundesrepublik in Zukunft einnehmen werden. Doch eines dürfte als sicher gelten: Politisch und gesellschaftlich unterschätzen sollte man die Piraten keinesfalls.

Gesetzliches Verbot von Studiengebühren für Senioren sozial gerecht?

Im November 2009 hat die Thüringer Landesfraktion Die Linke einen Gesetzesentwurf eingebracht gegen die Einführung von Studiengebühren (Drucksache 5/58).

Nun kann man in Bezug auf Studiengebühren gemeinhin geteilter Meinung sein, und es gibt Argumente dafür sowie dagegen. Allerdings sprechen sich die Linken nicht nur gegen Studiengebühren für den Otto-Normal-Studenten aus, sondern eben auch explizit für Langzeitstudenten, sowie für Senioren.

Gerade letzteres muss man einmal genauer durchdenken. Senioren, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben, sollen also das gleiche Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Universitäten bekommen wie junge Menschen, die selbiges noch vor sich haben und sich daher durch ein Studium beruflich qualifizieren, um später ihre Arbeitskraft einzusetzen, der Gesellschaft produktiv zu dienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen durch das Zahlen von Steuern zu leisten.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen, das besagt, dass jeder Mensch das Recht auf Bildung hat, und damit das gleiche Recht auf freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Das schließt ohne weitere Überlegungen zunächst sicherlich Personen aller Altersgruppen ein, doch ist zu fragen, ob bei der Formulierung dieses Artikels die Möglichkeit, dass Senioren nochmals überhaupt eine Ausbildung aufnehmen wollen könnten, mitgedacht wurde? Wahrscheinlich nicht!

Das darf bitte nicht falsch verstanden werden, es geht nicht um die Diskriminierung von Älteren. Doch gegen ein gebührenfreies Studium von Senioren sprechen verschiedene Argumente, die von den Linken in ihrem Gesetzesentwurf und der Erläuterung dazu gar nicht diskutiert werden:

Erstens lässt sich ein gebührenfreies (und mithin steuerfinanziertes) Studium für die Bürger als eine Investition der Allgemeinheit in die Zukunft rechtfertigen. Senioren aber haben in keinster Weise die Absicht, das Erlernte produktiv im Arbeitsleben später um- und einzusetzen, im Zweifel hätten sie nicht einmal mehr die Zeit dazu, und könnten über spätere Steuern dieses „Darlehen’’ der Allgemeinheit auch nicht zurückzahlen.

Das Argument, sie hätten in der Vergangenheit ja Steuern gezahlt und sich damit die Inanspruchnahme dieser Leistung „verdient“ kann auch nicht greifen, denn das lässt unberücksichtigt, dass sie in jungen Jahren vielleicht schon einmal studiert haben. Das würde letztlich dazu führen, dass die Allgemeinheit dem Einzelnen in unbegrenzter Länge ein Studium finanziert, was auch und v.a. aus sozialen Gesichtspunkten heraus nicht gerecht und in der Masse auch nicht finanzierbar sein kann. Doch fordern die Linken ja auch konsequenterweise die Abschaffung von Langzeitstudiengebühren, ohne den Aspekt der Finanzierbarkeit und sozialen Gerechtigkeit (bspw. aus Sicht der Steuerzahler) kritisch zu betrachten.

Zweitens, und das folgt aus erstens, verfolgen Senioren ein gänzlich anderes Ziel mit einem Studium. Das wiederum führt dazu, dass sie an Vorlesungen und Seminare anders herangehen, und einen normalen Studienbetrieb, der natürlich auch (nicht alleinig natürlich) auf künftige Berufsqualifikation zielt, teilweise zumindest behindern.

Es stellt sich die Frage, welchen Zweck die Linken mit dem Gesetzesentwurf, insbesondere mit der Forderung eines gebührenfreien Seniorenstudiums sowie Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten eigentlich verfolgen, und ob dies überhaupt sozial gerecht sein kann?

Verschwendung von Steuergeldern auch in Thüringen

Die Verhandlungen über den Landeshaushalt Thüringen sind noch nicht abgeschlossen, die höchste Neuverschuldung des Freistaates aber gilt als ausgemacht. Die Kommunen sind klamm, finanzielle Planungssicherheit ist für sie derzeit in weite Ferne gerückt (Ende Januar will sich die Koalition mit dem Haushalt für 2010 beschäftigen!), Sparzwänge und angekündigte Kürzungen der Finanzzuwendungen seitens der Kommunen haben schon zahlreiche Vereine und Verbände in Thüringen in helle Aufruhr versetzt und Proteste ausgelöst.

Dies alles hält jedoch die neue Regierung durchaus nicht davon ab, aus Gründen der Eitelkeit, Kräftemessen und Demonstration von neuer Macht Steuergelder zum Fenster hinaus zu schmeißen. Illustratives Beispiel: Die Umbenennung des

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

in

Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Die Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage seitens zweier FDP-Politiker über Sinn und Kosten dieser Maßnahme erscheint wenig überzeugend und läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass die neue Bezeichnung die Schwerpunkte des Ministeriums klarer herausstellt. Aha!

Naja, und nebenbei wird in selbstverständlicher Art und Weise erwähnt, dass sich die Kosten für diese Umbenennung auf 5600 Euro (für Neugestaltung von Schildern, Stempeln und Siegel) plus x Euro für die noch vorzunehmenden Veränderungen elektronischer Dokumentvorlagen, die noch nicht kalkuliert werden können, belaufen. Keine kritische Auseinandersetzung mit der Frage der Rechtfertigung oder Angemessenheit dieser Aufwendungen, v.a. vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Bundeslandes. Nicht einmal die Opposition hatte eine Chance, diesen Vorgang zu verhindern, denn die Zuständigkeit obliegt in diesem Fall allein dem Wirtschaftsminister, Matthias Machnig (SPD) . Das ist schon ein wenig deprimierend, und zeigt, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern dem gemeinen Politiker keineswegs in die Wiege gelegt wird.

Neue ''AG'' gegen Rechts

Thüringen soll ab sofort eine Arbeitsgruppe der Innenminister zur NPD leiten. Das haben die Beteiligten auf der Innenministerkonferenz ( IMK) in Bremen, die vom 2.-4.12. stattfand, beschlossen. Es soll hierbei nicht darum gehen, ein die Aussichten eines neuerlichen Verbotsverfahrens auszuloten oder ein solches anzustrengen, sondern der Fokus ist die Parteienfinanzierung der NPD. Wie jede Partei erhält auch die NPD staatliche, d.h. aus Steuereinnahmen des Bundes generierte Mittel. Und es ist kein Geheimnis, dass dies den Großteil der Finanzen dieser Partei ausmacht, da sie weder über zahlreiche Mitglieder (wenngleich immer noch zu viele) noch über edle Spender verfügt. Aber es ist in sich schon ein Widerspruch, dass ein demokratisch organisierter Staat Vereinigungen, die offen gegen demokratische Normen und Werte kämpfen, finanziert und damit auch deren Werbemaßnahmen um neue Mitglieder. Des Weiteren sollen die Konsequenzen und eventuell sich neu auftuenden rechtlichen Möglichkeiten gegen die Parteienfinanzierung der NPD auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 4.11.2009 überprüft werden, das das Verbot einer Rudolf-Hess-Veranstaltung in Wunsiedel bestätigt hat.

Daher ist die neuerliche Initiative, diesmal auf Vorschlag des neuen thüringischen Innenministers Peter Hubert, nur zu begrüßen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass diese Initiative nicht die erste ihrer Art ist. Es gab in den letzten Jahren auf den regelmäßig stattfindenden IMKs immer wieder Vorstöße einzelner Innenminister oder eben AGs zu diesem Thema, sei es ein generelles Verbot der NPD oder die Kürzung der öffentlichen Zuwendungen, die allerdings bis jetzt nichts an der beschriebenen Sachlage bzgl. der Finanzierung geändert haben. Und das, obwohl sie von allen demokratischen Parteien seit Jahren bemängelt wird. Alle sind sich im Grundsatz darin einig, dass die Ziele der NPD und damit die Partei verfassungswidrig sind. Vor dem Hintergrund ist es erstaunlich, dass noch keine Ergebnisse erzielt wurden, denn selbst eine Grundgesetzänderung, die manche als Gegenargument ins Felde führen, sollte bei den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen keine unüberwindbare Hürde darstellen.

Insofern bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass der Regierungswechsel in Thüringen mit einem Staatrechtsprofessor als neuem Innenminister frischen Schwung in die Arbeitsgruppendynamik der Innenminister und -senatoren der Länder bringt und in den kommenden Wochen und Monate tatsächlich Ergebnisse produziert werden.